Begutachtung und Auslage
Die beiden vorgeschlagenen Gutachter*innen werden vom Promotionsausschuss vor der Einreichung geprüft und im Falle der Eignung offiziell ernannt. Beide Gutachter*innen werden vom Promotionsbüro aufgefordert, die Gutachten innerhalb von 6 Wochen zu erstellen.
Wenn dem Promotionsbüro alle erforderlichen Gutachten vorliegen, erhält der/die Promovierende sowie die Promotionskommission (wird vom Promotionsausschuss benannt) eine Information über die Auslagefrist per E-Mail vom Promotionsbüro.
Die Dissertation mit den Notenvorschlägen der Gutachter*innen wird für insgesamt 10 Arbeitstage (Mo. – Fr.) ausgelegt. Vorlesungsfreie Tage zählen als halbe Tage, d. h. während der vorlesungsfreien Zeit verlängert sich die Auslagefrist entsprechend. Der Tag, an dem die Auslage beginnt, zählt nicht mit zur Frist. Während der Auslagefrist können alle fachbereichsinternen Hochschullehrer*innen sowie alle promovierten Mitglieder des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie Einsicht in die Dissertation inkl. der Notenvorschläge nehmen. Zusätzlich können von den Mitgliedern der Promotionskommission und vom Promotionsausschuss die Gutachten eingesehen werden. Der gesamte Vorgang ist vertraulich, d. h. alle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der bzw. die Promovend*in wird erst am Tag der Disputation über die Benotung informiert und die Einsicht in die Gutachten ist für den/die Promovierende*n erst nach der Disputation möglich.
Die Disputation darf erst nach Ablauf der Auslagefrist erfolgen. Bei Fragen bzgl. der einzuhaltenden Fristen und des frühestmöglichen Disputationstermins wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.
Einen Überblick über aktuelle Auslagen finden Sie hier. Die Seite ist ausschließlich FU-intern einsehbar.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.
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