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Zulassung

Zulassung / Admission

Zulassung / Admission
Bildquelle: Marion Kuka

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren zu Beginn der Arbeitsaufnahme beim Promotionsausschuss gestellt werden muss (gemäß PromO § 4 (1)).

Hierfür sind folgende Unterlagen als eine Gesamt-PDF-Datei (Datei-Bezeichnung "Nachname_Vorname_Anmeldung"), sortiert in der nachstehenden Reihenfolge, per E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung zum Promotionsverfahren" an das Promotionsbüro zu senden. Bitte beachten Sie die Fachzuständigkeit und Unterscheidung nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Biologie + Pharmazie

Buchstabe A - Z

Chemie + Biochemie

Buchstabe A - L

Chemie + Biochemie

Buchstabe M - Z

Frau Kerstin Reinsberg Frau Isabell Franke Frau Alette Winter
prom1@bcp.fu-berlin.de prom2@bcp.fu-berlin.de prom2@bcp.fu-berlin.de

Mit Ausstellung der Zulassung erhalten Sie die Auflage im Laufe Ihrer Regelbearbeitungszeit bzw. spätestens bei Dissertationseinreichung die Originale Ihrer Zeugnisse und Urkunden im Promotionsbüro vorzulegen.

1) Personalausweis oder Reisepass

2) Anmeldung zum Promotionsverfahren

ACHTUNG! Seit dem 01.01.2023 werden keine Antragsformulare mit Stand VOR Oktober 2022 akzeptiert!

Als Betreuer*in = Erstgutachter*in gilt die Person, in deren Arbeitsgruppe Sie tätig sind. Bei externen Promovierenden fungiert der bzw. die hauptberufliche Hochschullehrer*in der FU als Zweitgutachter*in.

Bei nicht habilitierten Betreuer*innen ist zusätzlich folgender Antrag gem. PromO § 6 (3) einzureichen inkl. Aufstellung der bereits betreuten Verfahren, Lebenslauf und Publikationsliste

3) Arbeitsplan - von Promovend*in und Betreuer*in zu unterzeichnen

ca.1 - 2 Seiten Fließtext: Darlegung der Ziele und Methoden der Forschungsarbeit

4) Zeitplan - von Promovend*in und Betreuer*in zu unterzeichnen

Tabellarische Darstellung des zeitlichen Ablaufs bis zur Dissertationseinreichung

5) Unterzeichneter Lebenslauf

6) Zeugnis + Urkunde des höchsten Abschlusses

Bei Urkunden und Zeugnissen, die im Original weder deutsch- noch englischsprachig sind, muss eine Übersetzung durch eine*n staatlich vereidigte*n Übersetzer*in vorgelegt werden.

  • Master (120 ECTS) oder
  • Diplom oder
  • 2. Staatsexamen der pharmazeutischen Prüfung oder
  • 3. Staatsexamen Medizin / Veterinärmedizin oder
  • ein anderer äquivalenter Abschluss

7) Master- bzw. Abschlussarbeit als separate PDF-Datei (bei einem im Ausland erworbenen Abschluss)

8) Zeugnis + Urkunde des Grundstudiums

Bei Urkunden und Zeugnissen, die im Original weder deutsch- noch englischsprachig sind, muss eine Übersetzung durch eine*n staatlich vereidigte*n Übersetzer*in vorgelegt werden.

  • Bachelor (180 ECTS) oder
  • 1. Staatsexamen der pharmazeutischen Prüfung oder
  • ein anderer äquivalenter Abschluss

9) Nachweis des Sprachniveaus

Für die Sprache, in der die Promotionsleistung erbracht werden soll.

  • Das deutsche Abiturzeugnis dient als Sprachnachweis für die deutsche und die englische Sprache
Wenn die Hochschulqualifikation nicht in einem deutschsprachigen Land erworben wurde, muss eine Sprachqualifikation (Deutsch DSH2 oder Englisch B2) auf Basis eines der nachfolgenden Nachweise erbracht werden. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich keine anderen Sprachnachweise akzeptiert werden!

Deutsch: mindestens Niveaustufe DSH-2

Es werden ausschließlich die nachfolgenden Nachweise anerkannt:

  • DSH-2 - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang

  • Telc C1-Hochschule

  • C2-Zertifikat des Goethe-Instituts

  • DSD II - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

  • TestDaF mit mindestens Niveau 4 in allen vier Teilprüfungen

  • Feststellungsprüfung des Studienkollegs

Englisch: mindestens Niveaustufe B2

Es werden ausschließlich die nachfolgenden Nachweise anerkannt:

  • Cambridge Examinations:
    First Certificate (FCE = B2)
    Advanced (CAE = C1)
    Proficiency (CPE = C2)

  • IELTS: mindestens 5.5

  • TOEFL PBT or ITP: mindestens 543

  • TOEFL IBT: mindestens 72

  • UNIcert® II

  • Telc B2-Zertifikat

  • Pearson PTE Academic: mindestens 59

  • TOEIC: (es müssen alle Module absolviert vorliegen)
    Listening and Reading Test: mindestens 785 +
    Speaking Test: mindestens 160 +
    Writing Test: mindestens 150

  • Wenn Sie ein Hochschulstudium in einem englischsprachigen Studiengang abgeschlossen haben und uns hierüber eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule vorlegen, kann dies auch als Sprachnachweis für die englische Sprache auf B2-Niveau akzeptiert werden.


Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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