FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
FAQ | Anmeldung zur Promotion (Zulassung)
Erst durch die Zulassung erhalten Sie die Berechtigung, eine Dissertation am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie einreichen zu dürfen. Für extern Betreute ist dies außerdem mit der notwendigen Zusage eines/einer hauptberuflichen Professor*in des Fachbereichs als 2. Gutachter*in verbunden; hier sind die Kapazitäten grundsätzlich begrenzt. Wenn Sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 3 der Promotionsordnung erfüllen, müssen in vielen Fällen noch Auflagen erfüllt werden, wie z.B. der Besuch von Kursen, Kenntnisstandprüfungen etc. wozu es wiederum notwendig ist, dass noch eine entsprechende Restlaufzeit der Regelbearbeitungszeit vorhanden ist.
FAQ | Regelbearbeitungszeit
Ja, bitte reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit ein.
FAQ | Schreiben der Dissertation
Das Deckblatt muss die gleiche Sprache wie die Dissertation haben.
Die Vorlage hierfür finden Sie hier.
Nein, die Publikationen werden so, wie sie eingereicht oder bereits publiziert worden sind, in die Dissertation eingebunden, ähnlich einem Kapitel. Als LINK können diese erst im Rahmen der späteren Publikation bei der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek eingefügt werden (anstelle der kompletten Publikation).
FAQ | Einreichen der Dissertation
Bitte teilen Sie uns ca. 10 Tage vor der geplanten Einreichung mit, wie der finale Titel der Dissertation lautet. Dieser muss nicht der angemeldete Titel sein. Bei der Anmeldung handelt es sich lediglich um einen vorläufigen Arbeitstitel, dieser kann ohne weiteren Antrag geändert bzw. optimiert werden.
Da der finale Titel in die Datenbank eingegeben wird und später für die Urkundenerstellung abgefragt wird, darf anschließend keine weitere Änderung erfolgen! Außerdem teilen Sie uns bitte die Namen der beiden Gutachter*innen mit und ob es sich bei Ihrer Dissertation um eine Monographie oder eine kumulative Dissertation handelt.
FAQ | Disputation
Nein, das ist nicht möglich. Der*die Betreuer*in darf vor der Einreichung der Dissertation (per E-Mail) Vorschläge einreichen. Diese werden dem Promotionsausschuss vorgelegt. Sollte kein Vorschlag vorliegen, setzt der Promotionsausschuss eine Kommission ein.
Hybrid in 2 getrennten Räumen
Nur Sie und der/die Vorsitzende sind vor Ort anwesend, aber räumlich getrennt in einem FU-Videokonferenzraum und dem Nebenraum - alle anderen Kommissionsmitglieder und etwaiges Publikum werden über Webex zugeschaltet.
Hybrid in einem Raum
Sie und der/die Vorsitzende sind im selben Raum anwesend - alle anderen Kommissionsmitglieder und etwaige Gäste können wählen, ob sie online oder persönlich im selben Raum teilnehmen.
Reines Online-Format
Sie und alle Kommissionsmitglieder schalten sich per Webex zu.
Reines Präsenz-Format
Sie, alle Kommissionsmitglieder und etwaige Gäste befinden sich im selben Raum
Es wird niemand online dazu geschaltet und ein Streaming findet nicht statt.
In jedem Fall muss die Kommission der Format-Wahl vorab zustimmen!