FU Mitgliedschaft und Immatrikulation
Gemäß § 5 der Promotionsordnung müssen Sie als Promovend*in ein Mitgliedschaftsverhältnis zur FU Berlin nachweisen, d. h. wenn Sie in keinem Anstellungsverhältnis mit der FU Berlin stehen, sind Sie verpflichtet, sich bei der Studierendenverwaltung immatrikulieren zu lassen. Andernfalls verliert die Zulassung zur Promotion ihre Gültigkeit.
Die Immatrikulationspflicht besteht mit der Zulassung bis zur Einreichung der Dissertation.
Den Antrag auf Immatrikulation finden Sie hier.
Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung.
Bitte beachten: Ab dem Wintersemester 2024/2025 sind Promovierende berechtigt das Deutschlandsemesterticket in Anspruch zu nehmen. Bei weiteren Fragen zum Semesterticket und zu einer möglichen Befreiung schauen Sie bitte hier oder wenden sich direkt an das Semesterticketbüro des AStA.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.
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