Regelbearbeitungszeit
In der Regel sollte die Dissertation nach 3,5 Jahren - spätestens jedoch vor Ende des Ablaufs der Regelbearbeitungszeit (4 Jahre) - eingereicht werden.
Das Ende der Regelbearbeitungszeit entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid zum Promotionsverfahren.
Sollte die Dissertationseinreichung nicht innerhalb der vierjährigen Regelbearbeitungszeit möglich sein, ist vier Wochen vor Ablauf der Regelbearbeitungszeit beim Promotionsbüro ein Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit per E-Mail mit dem Betreff "Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit" einzureichen. Über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit entscheidet der Promotionsausschuss.
Wenn der Grund der Verlängerung der Regelbearbeitungszeit Mutterschutz bzw. Elternzeit ist, verwenden Sie bitte den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit.
Kurs zur guten wissenschaftlichen Praxis
Gemäß § 7 Abs. 7 PromO müssen Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis im Umfang von mindestens einem Leistungspunkt (bzw. 2 ganze Tage oder 16 Arbeitseinheiten je 45 min) nachweisen. Der Nachweis ist bis zum Ende der Regelbearbeitungszeit, spätestens aber bei Dissertationseinreichung zu erbringen. Wir empfehlen jedoch die Veranstaltung möglichst am Anfang der Promotion zu besuchen.
Sie können auch mehrere Veranstaltungen zu dem Thema besuchen, sodass die Summe einen Leistungspunkt ergibt.
Angerechnet werden alle Veranstaltungen zu dem Thema gute wissenschaftliche Praxis bzw. Research Integrity, die von der FU Berlin (DRS, KowIn, Graduiertenzentrum, Promotionsprogramme) bzw. der anderen Berliner Universitäten, die Mitglieder der Berlin University Alliance sind, angeboten werden.
Die Nachweispflicht besteht für alle Promovierenden, die ihre Dissertation nach dem 31.03.2026 einreichen.
Bei weiteren Fragen zum Kursangebot und einer möglichen Anrechnung von externen Veranstaltungen können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen des Graduiertenzentrums wenden.
Betreuungswechsel
Falls ein Betreuungswechsel vollzogen werden soll, ist das unverzüglich zu beantragen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Betreuungswechsel per E-Mail im Promotionsbüro ein. Der Promotionsausschuss prüft, inwieweit dem Antrag stattgegeben werden kann. Für eine Beratung zum Betreuungswechsel wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.
Schließung des Promotionsverfahrens
Falls Sie Ihre Promotion nicht an der FU Berlin weiterführen möchten, stellen Sie bitte beim Promotionsbüro einen formlosen Antrag auf Schließung des Promotionsverfahrens.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.
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