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Berufspraktikum (ABV) und Praktikumsbeauftragter der Chemie

Im Rahmen des Bereichs "Allgemeine Berufsvorbereitung" (ABV), der neben dem Kernfach zum Mono-Bachelor gehört, muss ein verpflichtendes Berufspraktikum absolviert werden. Das Praktikum kann beispielsweise in einem chemischen Unternehmen, in einem Forschungsinstitut, oder einer anderen Einrichtung absolviert werden. Über die Genehmigung Eurer Praktikumsstelle entscheidet der Praktikumsbeauftragte (siehe unten). Es gibt aber zwei Einschränkungen:

  1. Ihr dürft im Praktikum keiner Forschungstätigkeit nachgehen; diesen Zweck haben die Forschungspraktika im Master-Studiengang.
  2. Das Praktikum darf nicht an der FU durchgeführt werden.

Für das Berufspraktikum ist der Career Service der Freien Universität zuständig. Auf der Website des Career Services [Link hinterlegen] gibt es viele Informationen und Hinweise, die bei der Planung und Durchführung des Praktikums helfen können.

Bei Fragen könnt Ihr Euch an den Praktikumsbeauftragen der Chemie, Prof. Dr. Christian Müller, wenden.

Wichtig: Solltet Ihr vor dem Studium bereits beispielsweise eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Freiwilliges Soziales Jahr gemacht haben, oder falls Ihr neben dem Studium in einer geeigneten Einrichtung arbeitet, kann Euch dies vielleicht auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Bitte wendet Euch in diesen Fällen an den Praktikumsbeauftragen oder das Prüfungsbüro.