FAQ | Anmeldung zur Promotion (Zulassung)
Erst durch die Zulassung erhalten Sie die Berechtigung, eine Dissertation am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie einreichen zu dürfen. Für extern Betreute ist dies außerdem mit der notwendigen Zusage eines/einer hauptberuflichen Professor*in des Fachbereichs als 2. Gutachter*in verbunden; hier sind die Kapazitäten grundsätzlich begrenzt. Wenn Sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 3 der Promotionsordnung erfüllen, müssen in vielen Fällen noch Auflagen erfüllt werden, wie z.B. der Besuch von Kursen, Kenntnisstandprüfungen etc. wozu es wiederum notwendig ist, dass noch eine entsprechende Restlaufzeit der Regelbearbeitungszeit vorhanden ist.