Freistellungstagen nach § 56 IfSG
zur Vereinfachung der Beantragung von Freistellungstagen nach § 56 IfSG hat Abteilung I ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Mit dem Antragsformular werden die benötigten Angaben gebündelt und vereinheitlicht. Dies erleichtert zum Einen den Beschäftigten die Beantragung, zum Anderen der FU Berlin die Rückerstattung dieser Entschädigungsleistung bei den zuständigen Behörden.
Informationen zu Voraussetzungen und weitergehende Hinweise finden Sie außerdem wie gehabt auch auf den Corona-FAQ-Seiten: https://www.fu-berlin.de/sites/coronavirus/faq/mitarbeiterinnen/freistellung/index.html. Dieses Formular wird den Beschäftigten dort auch direkt zur Verfügung gestellt.
Ebenso nochmal der Hinweis, dass alternativ zur Freistellung nach § 56 IfSG auch die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld für gesetzlich und freiwillig gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch möglich ist. Eine vorherige Ausschöpfung von Arbeitszeitguthaben und Resturlaubsansprüchen ist hier nicht nötig. Die Antragstellung erfolgt direkt über die Krankenkassen. Auch dazu finden Sie weitere Informationen in den FAQ.
News vom 24.02.2021