Fachbereichsinterne Förderung
Förderlinien
Das Förderprogramm umfasst zwei Förderlinien:
(1) Personenbezogenen Förderung:
Diese Förderung von Frauen dient insbesondere dem Bereich Karriereentwicklung und erfordert einen zeitlich und inhaltlich klar umrissenen Rahmen.
Gefördert werden hier beispielsweise Konferenzteilnahmen mit eigenem Beitrag und Weiterbildungen, die Frauen einen wissenschaftlichen Einstieg ermöglichen bzw. der Karriereentwicklung dienen, auch für Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung, sofern keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Neben Konferenzreisen, werden auch Publikationen und Anschaffungen gefördert.
(2) Inhaltliche Förderung:
Die Förderung in diesem Bereich soll Projekte unterstützen, in denen Geschlechterforschung und Genderaspekte eine Rolle spielen. Die geförderten Projekte können der Anschubfinanzierung dienen, ggf. als Kofinanzierung, und müssen deutlich eine Realisierbarkeit erkennen lassen.
Gefördert werden hier beispielsweise Konferenzen und Workshops für Nachwuchswissenschaftler_innen, Teilnahme an Konferenzen zu Genderaspekten im Fächerspektrum des Fachbereichs und weitere wissenschaftliche Veranstaltungen des Fachbereichs, die zur Vernetzung und Sichtbarkeit von Geschlechterforschung am Fachbereich beitragen.
Vergabekriterien
Die Frauenförderkommission entscheidet bei der Vergabe anhand verschiedener Kriterien:
für (1):
- erkennbarer Nutzung für die Karriereentwicklung
- finanzielle Ausstattung der Arbeitsgruppe (z.B. Juniorprofessur?)
- erfolgte Bezuschussung aus Frauenfördermitteln in den Vorjahren
für (2):
- Inhaltliche Nähe zur Genderforschung
- Realisierbarkeit
Förderberechtigung
Antragsberechtigt sind für „(1) Personenbezogene Förderung “ ausschließlich Frauen des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie, für „(2) Inhaltliche Förderung“ dagegen alle Angehörigen des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie (sprich Frauen und Männer). Die den Antrag stellende Person und die begünstigte Person müssen beide in erkennbarem Verhältnis zum angegebenen Projekt und zur Freien Universität Berlin stehen.
Aus den Frauenfördermitteln können leider keine Stipendien vergeben werden.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
- Antragsunterlagen: Der Antrag muss ein kurzes Anschreiben mit Antragsbegründung und Projektbeschreibung (max. 2 Seiten) sowie eine Kostenaufstellung über die beantragte Fördersumme enthalten.
Unter „(1) Personenbezogene Förderung“ eingereichte Anträge müssen zusätzlich den Lebenslauf der Antragstellerin und eine Stellungnahme der Arbeitsgruppenleitung enthalten, in der auch dargelegt werden sollte, warum keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Weitere Dokumente sind ggf. auf Anfrage des Gremiums einzureichen.
Informationen zur Genehmigung und Abrechnung von Reisen mit entsprechenden Anträgen und Formularen finden Sie in unserem Informationsblatt zur Reisekostenabrechnung.
- Adresse: Anträge müssen in elektronischer Form mit allen Unterlagen (in einer pdf-Datei) eingereicht werden an: frauenbeauftragte@bcp.fu-berlin.de. Diese Mailadresse können Sie auch bei Rückfragen verwenden.
- Bewerbungsschluss: Anträge können jederzeit eingereicht werden.
- Auswahl: Über die eingereichten Anträge entscheidet die Frauenförderkommission des Fachbereichs ggf. unter Hinzuziehung professoraler Gutachten.
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