Bundestag verabschiedet neues Mutterschutzgesetz
News vom 11.04.2017
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes lässt künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitiere
Die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) tritt nach Verkündung des Gesetzes in Kraft für die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung und für den Kündigungsschutz von Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.
Der zweite Schritt des Inkrafttretens der Änderungen des Mutterschutzgesetzes erfolgt zum 01.01.2018. Ab dann werden auch Schülerinnen und Studentinnen in des MuSchG einbezogen. Es wird die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Gesetz integriert. Weitere Regelungen werden dann berücksichtigt.
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