Welche rechtlichen Aufgaben hat die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte?
Welche rechtlichen Aufgaben hat die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte?
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt alle Angehörigen des Fachbereichs rund um Gleichstellungsfragen. Sie ist Ansprechpartnerin für Beschäftigte und Studierende, die in ihren Arbeitsgruppen oder im Studienumfeld Benachteiligungen, Machtmissbrauch oder sexuelle Diskriminierung wahrnehmen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei Stellenausschreibungen und -besetzungen mit. Sie oder ihre Stellvertreterinnen können an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen und erhalten die Einstellungsunterlagen.
Auch bei Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren ist die Mitwirkung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten oder ihrer Vertreterinnen erforderlich. Sie nehmen an den Sitzungen teil und ihr Votum ist Teil der Verfahrensunterlagen.
Darüber hinaus hat die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Sitzungen der Gremien des Fachbereichs.