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Welche Aufgaben hat die dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte?

Die Verwaltungsleitung des Fachbereichs ist für die Erstellung des Frauenförderplans verantwortlich. Dabei bindet sie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten intensiv ein. Eine Gruppe interessierter Personen aller Mitgliedergruppen am Fachbereich (Frauenförderkommission) unterstützt die Aktualisierung des Frauenförderplans alle zwei Jahre. Die Ziele des Frauenförderplans sollen eng mit den Zielvereinbarungen des Fachbereichs mit dem Präsidium verknüpft werden.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs kann finanzielle Mittel vergeben, um einzelne Personen oder größere Projekte zur Frauen- und Gleichstellungsförderung zu finanzieren. Die Frauenförderkommission kann bei den Einzelfallentscheidungen mitwirken.

Bisher haben die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs folgende Maßnahmen gefördert: 

  • Co-Finanzierung zur Teilnahme an Konferenzen zur Karriereförderung
  • Weiterbildungen für alle Mitarbeiter*innen, nicht nur aus der Wissenschaft
  • Forschungs- und Weiterbildungsprojekte aus dem Bereich Gender und Diversity
  • Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern
  • Kinderbetreuung
  • Druckkosten

Darüber hinaus sind auch andere Maßnahmen möglich.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten können in ihren Aufgaben frei agieren, da sie nicht an fachliche Weisungen gebunden sind. Daher ist es wichtig, dass sie sich mit anderen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten austauschen. 

Zunächst gibt es die Stellvertreterinnen, mit denen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ein Dreier-Team bilden. Am Fachbereich haben wir außerdem die Tradition, eine Frauenförderkommission einzurichten. Diese unterstützt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten inhaltlich. 

Darüber hinaus steht die Fachbereichsverwaltung und Verwaltungsleitung mit rechtlichem Wissen unterstützend zur Seite, insbesondere zu Beginn der Amtsausübung. 

Zusätzlich begleitet das Team „geschlechter*gerecht“ (früher „Team Zentrale Frauenbeauftragte“) die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen eines strukturierten Onboardings. Außerdem empfehlen wir die Teilnahme am Fortbildungsprogramm FUTURA

Regelmäßige Treffen im Plenum der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (auch Frauenplenum genannt) bieten weitere Gelegenheiten zum vertraulichen Austausch zu allen relevanten Themen. 

  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt alle Angehörigen des Fachbereichs rund um Gleichstellungsfragen. Sie ist Ansprechpartnerin für Beschäftigte und Studierende, die in ihren Arbeitsgruppen oder im Studienumfeld Benachteiligungen, Machtmissbrauch oder sexuelle Diskriminierung wahrnehmen. 
  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei Stellenausschreibungen und -besetzungen mit. Sie oder ihre Stellvertreterinnen können an allen Bewerbungsgesprächen teilnehmen und erhalten die Einstellungsunterlagen. 
  • Auch bei Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren ist die Mitwirkung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten oder ihrer Vertreterinnen erforderlich. Sie nehmen an den Sitzungen teil und ihr Votum ist Teil der Verfahrensunterlagen. 
  • Darüber hinaus hat die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Sitzungen der Gremien des Fachbereichs. 
  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs lädt jedes Semester zum Stammtisch ein. Dort können sich die Teilnehmenden bei Kaffee, Tee und Knabbereien kennenlernen, vernetzen und austauschen. 
  • Zum Girls’ Day koordinieren das Team „geschlechter*gerecht“ und die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten das Programm. Die Dozierenden der Institute und Fachbereiche organisieren dabei spannende Workshops.