BAföG-Beauftragte
Das Studierendenwerk (für BAföG-Anträge zuständig) verlangt mit dem Antragstellung zum fünften Fachsemester (d.h. während des vierten Semesters) einen Nachweis über ausreichender Studienleistungen.
Der Fachbereich hat dem Studierendenwerk gegenüber festgelegt, wie viele Leistungspunkte (LP), abweichend zu den regulären 120 LP nach dem vierten Fachsemester, notwendig sind, um diese ausreichenden Studienleistungen nachzuweisen. Die erforderlichen Leistungspunkte können Sie der Tabelle auf den Seiten der für Sie zuständigen BAföG-Beauftragten entnehmen.
Sollten Sie die nach Tabelle erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben, müssen Sie bei Antragstellung dem Studierendenwerk nur einen Leistungsnachweis vorlegen. Diesen stellt Ihnen das Prüfungsbüro Ihres Kernfaches aus. Eine Anfrage per E-Mail unter Angabe der Matrikelnummer und des Studiengangs ist hierfür ausreichend.
Sollten Sie die erforderlichen Leistungspunkte nach obiger Tabelle nicht erfüllen, ist eine Beratung durch die/den BAföG-Beauftragte*n notwendig. Nur in diesem Fall wenden Sie sich dazu bitte an Ihre*n zuständige*n BAföG-Beauftragte*n und bringen zum vereinbarten Termin alle notwendigen Leistungsnachweise sowie das BAföG-Formular für die Leistungsbestätigung mit.
Informationen zum BAföG:
Dr. Ursula Brümmer
BAföG-Beauftragte für das Fach Pharmazie
Prof. Dr. Florian Heyd
BAföG-Beauftragter für das Fach Biochemie