Prof. Dr. Florian Heyd
Freie Universität Berlin
Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie
Institut für Chemie und Biochemie
BAföG-Beauftragter für das Fach Biochemie
14195 Berlin
Ausreichende Studienleistungen nachweisen
Das Studierendenwerk (für BAföG-Anträge zuständig) verlangt mit dem Antragstellung zum fünften Fachsemester (d.h. während des vierten Semesters) einen Nachweis über ausreichender Studienleistungen.
Der Fachbereich hat dem Studierendenwerk gegenüber festgelegt, wie viele Leistungspunkte (LP), abweichend zu den regulären 120 LP nach dem vierten Fachsemester, notwendig sind, um diese ausreichenden Studienleistungen nachzuweisen. Die erforderlichen Leistungspunkte können der Tabelle entnommen werden.
Studiengang |
Version (SPO; Zulassung ab/bis) |
Leistungspunkte nach dem vierten Fachsemester |
BSc Biochemie |
SPO 2013, bis WS23/24 |
27 |
BSc Biochemie |
SPO 2024, ab WS24/25 |
noch keine zentrale Regelung |
Sollten Sie die nach Tabelle erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben, müssen Sie bei Antragstellung dem Studierendenwerk nur einen Leistungsnachweis vorlegen. Diesen stellt Ihnen das Prüfungsbüro Ihres Kernfaches aus. Eine Anfrage per E-Mail an pruefungsbuero@biochemie.fu-berlin.de unter Angabe der Matrikelnummer und des Studiengangs ist hierfür ausreichend.
Sollten Sie die erforderlichen Leistungspunkte nach obiger Tabelle nicht erfüllen, ist eine Beratung durch die/den BAföG-Beauftragte*n notwendig. Nur in dem Fall wenden Sie sich dazu bitte an Ihre*n zuständige*n BAföG-Beauftragte*n und bringen zum vereinbarten Termin alle notwendigen Leistungsnachweise sowie das BAföG-Formular für die Leistungsbestätigung mit.