Alle Mitglieder der Freien Universität Berlin sind zur Mitwirkung an Evaluationen verpflichtet. (§1)
Evaluationen dienen der internen Standortbestimmung und Weiterentwicklung der Qualität des Studien- und Lehrangebots, der Förderung eines Qualitätsbewusstseins und konstruktiven Dialogs innerhalb der Universität sowie der internen und externen Rechenschaftslegung. (§2)
An der Freien Universität Berlin werden regelmäßig Lehrveranstaltungsevaluationen durchgeführt. Zweck der Lehrveranstaltungsevaluation ist es, den Lehrenden zu einzelnen Lehrveranstaltungen eine individuelle Rückmeldung aus Studierendensicht […] zu geben. (§8)