Informationen zur Anerkennung der Ausbildung im Ausland
News vom 25.07.2017
Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten einer Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung in Deutschland:
- Apothekerkammer Berlin: Im Ausland qualifiziert - in Deutschland arbeiten
- Landesamt für Gesundheit und Soziales: Informationen zur Erteilung der Berufserlaubnis bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
Informationen für ausländische Studierende der Pharmazie, die ihr Studium in Berlin an der FU fortsetzen möchten:
Ausländische Studierende können sich nicht zur Fortsetzung ihres Pharmazie-Studium in einem höheren Fachsemester bewerben, da in Deutschland das Pharmaziestudium eine Staatsexamensfach ist und die Approbationsordnung für Apotheker gilt. Man muss sich in jedem Fall für das 1. Fachsemester bewerben.
Bisherige Studienleistungen im Ausland können aber durch das Hessische Landesprüfungsamt anerkannt werden. Dieses Amt ist für ganz Deutschland zuständig und erteilt eine rechtlich verbindliche Anerkennung bisher geleisteter Ausbildungsinhalte, die dann einen Einstieg in ein höheres Fachsemester ermöglichen.
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69-15677-12
Fax: +49 (0)69 15760-716
Internetauftritt
Merkblatt/FAQ