Wie setzt sich die Promotionskommission zusammen?
Die Promotionskommission besteht aus
- den beiden Gutachter*innen
- zwei weiteren Hochschullehrer*innen (Professor*innen oder Privatdozent*innen)
- einer*einem promovierten akademischen Mitarbeiter*in (angestellt an der FU Berlin)
Der Promotionskommission sollen mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrer*innen des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie angehören.
Ihr soll nicht mehr als ein*e Hochschullehrer*in angehören, die oder der entpflichtet oder in den Ruhestand versetzt worden ist.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder muss dem Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie angehören.
Für die Gruppe der Hochschullehrenden und die*den promovierte*n akadem. Mitarbeiter*in wird jeweils ein Ersatzmitglied benannt.