FAQ | Regelbearbeitungszeit
Ja, bitte reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Verlängerung der Regelbearbeitungszeit aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit ein.
Alle Promovierenden, deren Zulassung auf Basis von elektronisch eingereichten Dokumenten erfolgte, haben die Auflage erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt die Originale im Promotionsbüro vorzulegen. Die Vorlage der Originale muss grundsätzlich innerhalb der Regelbearbeitungszeit erfolgen bzw. spätestens vor Einreichung der Dissertation. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Sprechzeiten.
Wenn Sie eine neue Adresse haben oder sich Ihr Name ändert (z. B. aufgrund von Heirat), teilen Sie das bitte dem Promotionsbüro und der Studierendenverwaltung (bei Immatrikulierten) bzw. der Personalbateilung (bei Beschäftigten) mit. Das Promotionsbüro erhält keinerlei Informationen von der Studierendenverwaltung über die Änderung Ihrer Daten. Vielen Dank!
Wenn Sie beabsichtigen während Ihrer Promotion Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin zu wechseln, stellen Sie bitte umgehend einen Antrag auf Betreuungswechsel und reichen diesen beim Promotionsbüro ein. Für eine Beratung zum Antrag sowie zum Betreuungswechsel allgemein können Sie sich zu den Sprechzeiten oder telefonisch von den Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros beraten lassen. Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihren Antrag.