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FAQ | Regelbearbeitungszeit

Nein, nach erfolgter Einreichung der Dissertation ist eine Verlängerung nicht mehr notwendig. Die Frist gilt nur für die Einreichung der Dissertation.

Alle Promovierenden, deren Zulassung auf Basis von elektronisch eingereichten Dokumenten erfolgte, haben die Auflage erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt die Originale im Promotionsbüro vorzulegen. Die Vorlage der Originale muss grundsätzlich innerhalb der Regelbearbeitungszeit erfolgen bzw. spätestens vor Einreichung der Dissertation. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Sprechzeiten.

 

Wenn Sie eine neue Adresse haben oder sich Ihr Name ändert (z. B. aufgrund von Heirat), teilen Sie das bitte dem Promotionsbüro und der Studierendenverwaltung (bei Immatrikulierten) bzw. der Personalbateilung (bei Beschäftigten) mit. Das Promotionsbüro erhält keinerlei Informationen von der Studierendenverwaltung über die Änderung Ihrer Daten. Vielen Dank!

Wenn Sie beabsichtigen während Ihrer Promotion Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin zu wechseln, stellen Sie bitte umgehend einen Antrag auf Betreuungswechsel und reichen diesen beim Promotionsbüro ein. Für eine Beratung zum Antrag sowie zum Betreuungswechsel allgemein können Sie sich zu den Sprechzeiten oder telefonisch von den Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros beraten lassen. Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihren Antrag.

Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Antrag muss sinnvoll begründet werden und von Betreuer*in befürwortet werden. Eine Verlängerung sollte max. für ein weiteres Jahr beantragt werden. Wenn darüber hinaus Zeit benötigt wird, muss ein erneuter Antrag eingereicht werden.