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Sprechzeiten

Hier finden Sie Information über Zeiten und mögliche Inhalte der Sprechstunde bei der Frauenbeauftragten des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie.

Sprechzeiten

Die Frauenbeauftragte heißt Sie gerne zu den Zeiten willkommen zu denen sie im Büro ist:

Zur Zeit nur telefonisch!

Montag: 08:00 bis 10:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Falls nicht anders angegeben (im Internet oder in akuten Fällen, an der Tür des Büros) finden die Termine regelmäßig statt. Entweder sind die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin anwesend oder eine von beiden.

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt, ob sie persönlich in der Sprechstunde erscheinen oder Ihr Anliegen telefonisch oder per Mail vorbringen.

Beratungsmöglichkeiten

Während der Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit sich vielfältig beraten zu lassen. Folgende Auflistung stellt Möglichkeiten dar. Sind Sie sich nicht sicher, ob die Frauenbeauftragte Ihnen weiterhelfen kann, wenden Sie sich doch vorab telefonisch oder per Mail an sie.

Fördermöglichkeiten

Die Frauenbeauftragte berät sie gerne zu den fachbereichsinternen Fördermöglichkeiten, Bewerbungen und Abrechnungen hierzu.
Des Weiteren besteht für Sie während der Sprechstunde die Möglichkeit auf einen Ordner und Beratung diesbezüglich zuzugreifen, der Informationen zu weiteren, externen Förderungsangeboten von Stiftungen etc. für die unterschiedlichen Statusgruppen beinhaltet.

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Bei verbaler oder nonverbaler sexualisierter Diskriminierung, Belästigung oder Gewalten können und sollten Sie sich bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl wenden. Dies kann sowohl jemand aus dem Personalrat, die zentrale Frauenbeauftragte oder die Frauenbeauftragte Ihres Fachbereichs sein. Hier unterliegen selbstverständlich alle Betrauten der Schweigepflicht und weitere Schritte werden nur in Absprache mit der Betroffenen eingeleitet.

Es ist in unser aller Interesse und Verantwortung, dass sich an der Universität alle frei von Angst und Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung bewegen und Arbeit sowie Studium ungehindert nachgehen können.
Die Frauenbeauftragte handelt nach der "Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt der Freien Universität Berlin" vom März 2015 und eröffnet Betroffenen Handlungsmöglichkeiten (Flyer).

Nur Ja heißt Ja!

https://blogs.fu-berlin.de/frauenbeauftragte/2023/02/15/nur-ja-heisst-ja/

Konflikte am Arbeitsplatz

Betroffene haben die Möglichkeit sich bei Konflikten am Arbeitsplatz von der Verwaltungsleitung, dem Personalrat oder oder der Frauenbeauftragten beraten zu lassen.

Informationen zu weiteren Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier.