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Informationen zu Prüfungen im Master Pharmazeutische Forschung

Exemplarischer Studienverlaufsplan

Exemplarischer Studienverlaufsplan

Die Module "Schlüsselqualifikationen für die Pharmazeutische Forschung" und "Aktuelle Themen der Pharmazeutischen Forschung" werden laut Modulbeschreibung jeweils alternierend im Winter- und Sommersemester angeboten. Der in der Studienordnung in Anlage 2 angegebene Studienverlaufsplan berücksichtigt dies jedoch nicht. Alternativ dazu ist hier ein weiterer exemplarischer Studienverlaufsplan angegeben.

Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses Pharmazeutische Forschung finden Sie hier.

Für eine Anrechnung schreiben Sie bitte eine E-Mail und fügen einen Link zur Modulbeschreibung bei. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über eine mögliche Anrechnung erhalten Sie anschließend per E-Mail. Bitte reichen Sie nach Absolvierung des Moduls den Leistungsnachweis ebenfalls per E-Mail ein, damit Ihnen die Leistung in Campus Management eingetragen werden kann.

Bitte beachten Sie: Bei einer nachträglichen Anrechnung entsteht das Risiko, den Kurs möglicherweis nicht in den Abschluss einbringen zu können. Es ist daher ratsam, schon vor Kursbeginn eine mögliche Anrechnung abzuklären.

Ein Pharmazeutisches Forschungsprojekt ist, egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, vom Studierenden vorab anzumelden.

Bevor ein Forschungsprojekt in einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe begonnen werden kann ist die Genehmigung  über den Prüfungsausschuss einzuholen.

Dazu senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag ans Prüfungsbüro. Sollte das Forschungsprojekt abgelehnt werden, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung andernfalls werden wir Ihnen das Forschungsmodul im Campus Management anmelden.

Benotete Forschungsprojekte werden in einer schriftlichen Dokumentation des Projektes (ca 10 Seiten) von einem prüfungsberechtigten Prüfer über das jeweilige Themengebiet geprüft.

Voraussetzungen:

Die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Es sind dazu folgende Unterlagen nötig, die ALLE (Nr. 1-2) im Prüfungsbüro zur Anmeldung vollständig, deutlich lesbar und von Ihnen sowie Ihren Betreuern/Prüfern unterschrieben eingereicht werden müssen (fehlt ein Dokument, kann die Anmeldung nicht vorgenommen werden):

 

Vorgehensweise bei externen Masterarbeiten:

Die Masterarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchführt werden. Dazu ist vorab ein Antrag über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie diesen im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag in der nächsten Prüfungsausschusssitzung geprüft und danach erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Antwort.

1. Das Formular „Antrag auf Anmeldung der Masterarbeit“ 

2. Immatrikulationsbescheinigung (einfache Kopie)

Bitte beachten Sie, dass allein die Genehmigung, die Masterarbeit extern durchzuführen, nicht ausreicht, um die Arbeit beginnen zu dürfen. Erst durch die Genehmigung des regulären Antrages und der damit verbundenen offiziellen Themenausgabe und Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist dürfen Sie beginnen.

Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/Prüfer nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren (Prof.) oder Privatdozenten (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, sobald alle Unterschriften vorliegen.

Abgabe der Arbeit:

Die Masterarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@pharmazie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis 23:59 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit einzubinden. Die Abgabe führt nicht automatisch zu einer Exmatrikulation!

Die Weiterleitung der Arbeit an Ihre Gutachter erfolgt nur durch das Prüfungsbüro!

Die Verwendung des FU-Logos auf der Arbeit ist nicht zulässig!

Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Studien- oder Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z.B. der Termin der Verteidigung der Masterarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer/s Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc.. Dieses Datum wird dann das Abschlussdatum auf Ihren Unterlagen.

Antrag auf Studienabschluss


Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung der FU Berlin.

Homepage der Studierendenverwaltung (Exmatrikulation).

!!Die Abschlussunterlagen müssen den selben Namen haben, wie er bei Ihnen im Ausweis/Reisepass ausgewiesen ist, bitte geben Sie daher Ihren vollständigen Namen bei der Studierendenverwaltung an!!