Informationen zu Prüfungen im Master Biologie (Studiengangsversion 2018/2019)
Zum Thema Nachteilsausgleich informieren Sie sich bitte hier.
Ablauf:
Möchten Sie fachnahe Module aus anderen Masterstudiengängen belegen, so müssen Sie diese vorab vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail ans Prüfungsbüro mit Ihrem Anliegen, unter Nennung Ihrer Matrikelnummer und dem gewünschten Modul, sowie einen Link zur Modulbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis (Inhalt, Angabe von LP, SWS, Modulprüfung, etc.). Die Entscheidung vom Prüfungsausschuss über eine mögliche Anrechnung erhalten Sie per E-Mail vom Prüfungsbüro.
Sobald Sie das fachnahe Modul dann absolviert haben, lassen Sie bitte rechtzeitig die Noten von dem Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs eintragen oder legen bitte den Leistungsnachweis per E-Mail beim Prüfungsbüro Biologie vor, damit Ihre Note in Campus Management eingetragen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum Introductionmodul und zum 15LP - Forschungsprojektmodul maximal 15 LP undifferenziert in Ihren Studiengang einbringen dürfen. Sollten Sie also an Modulen in der Biochemie teilnehmen wollen, die undifferenziert benotet werden, so ist dies nur bis zu einer Anzahl von 15 LP möglich und muss vorher auch vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
ACHTUNG: Bei der nachträglichen Anrechnung tragen Sie ein höheres Risiko einen Kurs vielleicht nicht in Ihren Studiengang einbringen zu können, weshalb wir Sie bitten, vor Beginn des Kurses abzuklären, ob eine Anrechnung möglich ist.Sollten Sie jedoch in der Vergangenheit bereits Kurse besucht haben, so reichen Sie bitte Kopien von Scheinen/Leistungsübersicht der anzuerkennenden Leistung per E-Mail im Prüfungsbüro ein. Eventuell und falls vorhanden sollten auch Modulbeschreibungen mit Inhalten und Umfang beigefügt werden. Wir werden Ihren Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiterleiten und Sie im Anschluss über die Entscheidung per E-Mail informieren.
Ein kleiner Hinweis zur Ausstellung von englischen Transcripten:
Englische Transcripte können aus systemtechnischen Gründen leider nicht ausgestellt werden. Sollten Sie dieses also benötigen, so können Sie entweder einen vereidigten Übersetzer aufsuchen, welcher Ihnen die Übersetzung anfertigt und davon eine Beglaubigung ausstellt oder aber Sie fertigen selber eine Übersetzung an. Hier gilt allerdings auf Folgendes zu achten:
- Hierbei handelt es sich um kein offizielles Dokument der Freien Universität Berlin, deshalb sind alle Angaben der Herkunft als auch das Logo zu entfernen
- Es muss sich klar um eine Übersetzung Ihrerseits handeln (TRANSLATION...)
- Achten Sie darauf die Seitenzahlen beizubehalten
- Geben Sie keine Sachbearbeitungsstelle für die Unterschrift an
Sobald Sie dies angefertigt haben schicken Sie es von dem Zedat-Acconut per E-Mail zum Prüfungsbüro. Hier werden die Angaben überprüft und das weitere Prozedere mitgeteilt.
ACHTUNG: Bei vollständigen und korrekten Angaben wird vom Prüfungsbüro lediglich die Angabe der Noten (nicht die Übersetzung als solche) bescheinigt. Es handelt sich damit um keine offizielle Übersetzung. Wird jedoch eine offizielles Dokument in Form einer Übersetzung angefordert, so bleibt Ihnen der Besuch eines vereidigten Übersetzers nicht erspart!Folgende Prüfungsausschussentscheide wurden bezüglich Ihres Studienganges getroffen:
- Das Anmelden und Absolvieren eines zweiten fakultativen Projektes (10 LP, mit Note) ist nicht möglich
- Zusätzlich zum Introductionmodul (15 LP) und dem Forschungsprojekt (15 LP) können maximal 15 LP undifferenziert benotet in Ihren Studiengang eingebracht oder angerechnet werden, welche nicht vom Institut der Biologie der FU angeboten werden.
- Eine Anrechnung von externen (also nicht vom Institut der Biologie der FU angebotene) Lehrveranstaltungen ist nur bis maximal 15 LP möglich. (ausgenommen sind Erasmus, Direktaustausch, Auslandsprogramme)
- Es dürfen nur maximal 25 LP zusätzlich zu den von Ihnen zu erbringenden 120 LP für Ihren Masterabschluss erworben werden, aus welchen dann die besten Noten in den Abschluss einfließen können.
-
ACHTUNG: Werden mehr als 25 LP zusätzlich zu den 120 LP erworben, werden die Module nach Chronologie (also meist nicht die besten Noten) in den Abschluss eingebracht.
-
ACHTUNG: Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Um diese Dauer zum Schutz der Studierenden zu gewährleisten, werden Masterarbeiten frühstens vier Wochen vor dem Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilten spätesten Abgabedatum im Prüfungsbüro angenommen, eine vorherige Abgabe, Annahme oder Aufbewahrung durch das Prüfungsbüro ist NICHT möglich. (Entscheid vom 06.02.2019)
- Anträge und Abschlussarbeiten sind in elektronischer Form als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro zu stellen/einzureichen. Papiervarianten müssen nicht mehr eingereicht werden. (Entscheid vom 04.08.2021)
- BUA Module (Berlin University Alliance) mit biologischem Bezug können im Erweiterungsbereich für „Allgemeine Biologie“ angerechnet werden (Entscheid vom 25.09.2024)
Obligatorisches Forschungsprojekt:
Das „Forschungsprojekt“ ist verpflichtend und egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, vom Studierenden vorab beim Prüfungsbüro anzumelden. Bevor das „Forschungsprojekt“ begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen. Die Betreuung hat durch eine/n Professor/-in oder Privatdozent/-in zu erfolgen.
Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag als PDF-Datei digital signiert im Prüfungsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass es zeitlich nicht möglich ist Ihnen den Empfang von Dokumenten zu bestätigen. Denken Sie auch daran sich den Antrag für sich selbst abzuspeichern, da Sie diese Daten in die Leistungsnachweise eintragen müssen!!
Sobald das Forschungsprojekt genehmigt wurde, melden wir Sie in Campus Management an. Sollte das Forschungsprojekt hingegen abgelehnt werden, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass das Modul undifferenziert benotet wird, d. h. mit bestanden oder nicht bestanden. Sobald Sie dafür den ausgefüllten Leistungsnachweis vorliegen haben, lassen Sie diesen bitte per E-Mail dem Prüfungsbüro zukommen, damit wir Ihre Leistung dann in Campus Management eintragen können.
Fakultatives Projekt:
Zusätzlich zum Forschungsprojekt haben Sie die Möglichkeit ein 10 LP Projekt zu absolvieren, welches Sie bitte genau wie das Forschungsprojekt vorab im Prüfungsbüro anmelden. Bevor das „Projekt“ begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen.
Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag als PDF-Datei digital signiert im Prüfungsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass es zeitlich nicht möglich ist Ihnen den Empfang von Dokumenten zu bestätigen. Denken Sie auch daran sich den Antrag für sich selbst abzuspeichern, da Sie diese Daten in die Leistungsnachweise eintragen müssen!
Sobald das Projekt vom Prüfungsausschuss genehmigt wurde, melden wir Ihnen das in Campus Management an. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung.
Das Modul muss differenziert benotet werden, d. h. entsprechend des Notenschemas des Instituts für Biologie der FUB (Notenskala: sehr gut (1,0); sehr gut- (1,3); gut+ (1,7); gut (2,0); gut- (2,3); befriedigend+ (2,7); befriedigend (3,0); befriedigend- (3,3); ausreichend+ (3,7); ausreichend (4,0); nicht ausreichend (5,0)).
Sobald Sie dafür den ausgefüllten Leistungsnachweis vorliegen haben, lassen Sie diesen bitte per E-Mail dem Prüfungsbüro zukommen, damit wir Ihre Leistung dann in Campus Management eintragen können.
In § 5 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Biologie finden Sie Informationen und Vorgaben zur Masterarbeit und der Präsentation. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der Masterarbeit
Vorgehensweise bei externen Masterarbeiten:
Die Masterarbeit kann auf Antrag auch extern an Instituten oder Forschungseinrichtungen durchführt werden.
Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, reichen Sie diesen im Prüfungsbüro ein. Im Anschluss wird Ihr Antrag in der nächsten Prüfungsausschusssitzung geprüft. Anschließend erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Antwort per E-Mail.
Wurde die externe Durchführung genehmigt, melden Sie sich bitte nach dem nun folgenden Ablauf zur Masterarbeit an.
Ablauf der Anmeldung zur Masterarbeit (extern und intern):
Die Masterarbeit ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Masterarbeit beim Prüfungsbüro vom Studierenden anzumelden und der Beginn ist vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte folgendes Formular:
Ist Ihrem Antrag vom Prüfungsausschuss stattgegeben worden, werden Sie per E-Mail vom Prüfungsbüro über das Abgabedatum und alle weiteren Abgabeformalien informiert.
Wichtig: Bei der Anmeldung der Masterarbeit werden als Betreuer/Prüfer nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren (Prof.) oder Privatdozenten (PD)Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Masterarbeit, da es sonst zur Ablehnung der Anmeldung der Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss kommen kann.
ACHTUNG:
Sollten Sie Ihre Masterarbeit semesterübergreifend bearbeiten und die Abgabe fällt in das nächste Semester, so ist eine Rückmeldung nicht zwingend notwendig. Sollten Sie im nächsten Semester für die Masterarbeit noch Zeit in anderen Räumlichkeiten (z.B. einem Labor) verbringen oder weitere Module anmelden und absolvieren wollen, so melden Sie sich bitte zurück, da hier der Studierendenstatus wichtig ist. Sollte das nicht gegeben sein, so können Sie auch exmatrikuliert Ihre Masterarbeit einreichen. Diese Entscheidung über eine Rückmeldung oder der Exmatrikulation obliegt Ihnen.
Digitale Abgabe der Masterarbeit
Die Masterarbeit muss per E-Mail an pruefungsbuero@biologie.fu-berlin.de als PDF-Datei fristgemäß spätestens an dem Tag, der Ihnen als „spätester fristgemäßer Abgabetermin“ mitgeteilt worden ist (bis spätestens 23:59 Uhr), eingereicht werden. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar, nicht nur grafisch enthalten und darf keine Rechtebeschränkung aufweisen. (Prüfungsausschussentscheid vom 04.08.2021). Die Verwendung des FU Logos auf der Masterarbeit ist nicht zulässig! Bitte denken Sie daran, die eidesstattliche Erklärung handschriftlich unterschrieben mit beizulegen. Die Abgabe führt nicht automatisch zu einer Exmatrikulation!Zeugnis:
Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z.B. der Termin der Präsentation der Masterarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/ eines Protokolls/ eines Berichts etc.. Das Datum der letzten Prüfungsleistung ist auf dem Antrag auf Studienabschluss zu vermerken und wird das Zeugnisdatum.
Das Präsidium hat am 13.12.2022 beschlossen, die Verwaltungspraxis zur Verwendung von selbstgewählten Namen von trans*, inter* und nichtbinären* (TIN*) Studierenden der Freien Universität dahingehend zu konkretisieren, dass die Verwendung von nun an auch auf Abschlussdokumenten ermöglicht wird. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Ablauf.
Bitte bedenken Sie, dass ohne diesen Antrag auf Studienabschluss kein Zeugnis ausgefertigt werden kann.
Die Abschlussunterlagen müssen den selben Namen haben, wie er bei Ihnen im Ausweis/Reisepass ausgewiesen ist, bitte geben Sie daher Ihren vollständigen Namen bei der Studierendenverwaltung an!
Exmatrikulation:
Sie brauchen NICHT bis zur Aushändigung des Zeugnisses zu warten, um sich zu exmatrikulieren: wenn Sie sämtliche Leistungen erbracht haben, können Sie sich exmatrikulieren.
Die Exmatrikulation erfolgt durch die Studierendenverwaltung, daher finden Sie die dazu notwendigen Formulare auf der Homepage der Studierendenverwaltung (Exmatrikulation). Es ist wichtig, dass Sie sich durch das Einreichen des Formulars aktiv exmatrikulieren. Durch die Exmatrikulation erhalten Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbestätigung, mit der Sie (z.B. für BAföG, Kindergeld, Rente, Promotionsbewerbung, etc.) Ihre Studienzeiten nachweisen können.
Sollten Sie ggf. nach dem Master eine Promotion anschließen wollen, klären Sie bitte mit der Studierendenverwaltung, ob statt einer „Exmatrikulation“ ggf. eine „Umschreibung“ erfolgt. Bitte wenden Sie sich für die Exmatrikulation betreffende Fragen an die Studierendenverwaltung bzw. schauen Sie auf deren Homepage.