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Studienabschluss im Masterstudiengang Biochemie

Den Antrag auf Studienabschluss reichen Sie bitte bei uns im Prüfungsbüro ein, sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies kann z.B. der Termin der Verteidigung der Masterarbeit sein, ein letzter Klausurtermin, die Abgabe einer Hausarbeit/Protokolls/Berichts etc.. Das Datum des Antrags auf Studienabschluss wird das Zeugnisdatum.

Antrag auf Studienabschluss

Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Studienabschluss entspricht nicht dem Antrag auf Exmatrikulation.

Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenverwaltung der FU Berlin.

Die Abschlussunterlagen müssen den selben Namen haben, wie er bei Ihnen im Ausweis/Reisepass ausgewiesen ist, bitte geben Sie daher Ihren vollständigen Namen bei der Studierendenverwaltung an!

Sollten Sie einen vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen angeben (z.B. trans*, inter* und nichtbinäre* (TIN*) Studierende) wollen, reichen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung eines vom amtlichen Namen abweichenden Vor- und/oder Nachnamen auf Abschlussdokumenten der Freien Universität Berlin“ ein.


Hinweis zur Begutachtung Ihrer Masterarbeit

Der Prüfungsausschuss hat für das Wintersemester 21/22 (also bis zum 31.03.2022) entschieden die Frist für die Erstellung eines Gutachtens für Masterarbeiten von vier auf sechs Wochen zu erhöhen. Dies ist pandemiebedingt entschieden worden, da es aufgrund der uniweiten Hemmnis in den vergangenen Semestern in diesem Semester zu einer erhöhten Abgabe von Masterarbeiten kommt. Bitte beachten Sie dies für Ihre weitere Planung! Bitte haben Sie Verständnis, dass sich aufgrund der hohen Anzahl an abzugebenden Masterarbeiten zur gleichen Frist, die Erstellung der Abschlussdokumente verzögern kann.