Forschungsprojekt
Gemäß § 7, Abs. 8 können im Wahlpflichtbereich ein oder mehrere Forschungsprojekte belegt werden. Ein Forschungsprojekt ist, egal ob es intern oder extern absolviert werden soll, von den Studierenden vier Wochen vorher anzumelden.
Bevor ein Forschungsprojekt begonnen werden kann, ist die Genehmigung über den Prüfungsausschuss einzuholen.
Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag im Prüfungsbüro ein. Sollte das Forschungsprojekt abgelehnt werden oder andere Fragen auftauchen, setzen wir uns mit Ihnen per E-Mail in Verbindung. Andernfalls werden wir Ihnen das Forschungsmodul im Campus Management anmelden.
Wichtig: Bei der Anmeldung der Forschungsprojekte werden als Betreuer/innen bzw. Prüfer/innen nur prüfungsberechtigte Personen zugelassen, dies sind in der Regel Professoren/Professorinnen (Prof.) oder Privatdozenten/Privatdozentinnen (PD). Bitte beachten Sie dies bei der Suche einer Betreuungsmöglichkeit Ihrer Forschungsprojekte, da es sonst zur Ablehnung der Projekte durch den Prüfungsausschuss kommen kann. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise auf der letzten Seite der Anmeldung.
Bitte beachten Sie bei den Forschungsprojekten die Richtlinien zur aktiven Teilnahme und Prüfung. Der Bericht muss von der Betreuung unterzeichnet werden und vor dem Leistungsnachweis per E-Mail als PDF-Datei an das Prüfungsbüro geschickt werden, sonst kann der Leistungsnachweis nicht entgegengenommen werden. Der Leistungsnachweis und das Prüfungsprotokoll sind von den PrüferInnen und nicht von den Studierenden einzureichen!