Springe direkt zu Inhalt

Beschlüsse und Hinweise des Prüfungsausschusses Biochemie

Die hier wiedergegebenen Beschlüsse gelten ausschließlich für die Studiengänge der Biochemie.

Allgemeine Hinweise:

Beschlüsse zum Wahlbereich:

  • Das Modul "Naturwissenschaftliche Messdatenerfassungund -verarbeitung" kann im Wahlpflichtbereich oder im ABV-Bereich mit 5 LP eingebracht werden. (Stand 18.01.2012)
  • Ein Methodenmodul im Umfang von 5 LP kann im Wahlpflicht eingebracht werden. (Stand 18.01.2012)

  • Die Lehrveranstaltungen "Biophysik" aus dem Bachelor Physik können in einem Wahlpflichtmodul mit 5 LP im Bachelor Biochemie eingebracht werden. (Stand 26.11.2015)
  • Forschungsprojekte im Umfang von 5 LP (3 Wochen) können im Wahlpflichtbereich mit Note eingebracht werden, wobei eine mündliche benotete Prüfung mit 15 minütigem Vortrag und einer 10 minütigen Diskussion absolviert werden muss. (Stand 23.03.2017)
  • Das Modul „Reaktionsmechanismen der Organischen Chemie“ mit 5 LP aus dem Pflichtbereich des Bachelorstudiengangs wird entpflichtet und kann durch ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich ersetzt werden. Damit werden 5 LP aus dem Pflichtbereich in den Wahlpflichtbereich übertragen. (28.06.2018)
  • Die Lehrveranstaltungen zu "Bioinformatik", "Biostatistik" (beides zu wählen in den Modulen "Aktuelle Themen der Biochemie" und "Wahlpflichtmodul") und "Evolution - Konzepte und Anwendungen" ("Wahlpflichtmodul") sind sowohl im Wahlpflichtbereich (benotet) als auch im ABV-Bereich mit 5 LP einzubringen. (Stand 25.10.2018)


Beschlüsse zum ABV-Bereich

  • Berufspraktika können auch an biomedizinischen Forschungseinrichtungen (Universitätskliniken) durchgeführt werden. (Stand 16.01.2014)
  • Das Modul „Wissenschaftstheorie und Bioethik“ kann ab SoSe 15 nicht mit Lehre bestückt werden, daher wird es solange entpflichtet bis äquivalente Lehrveranstaltungen gefunden werden. (Stand 24.09.2015) Trotz Angebot des Moduls bleibt es weiterhin entpflichtet (Stand 25.10.2018)
  • Module aus dem Kompetenzbereich der fachnahen Zusatzqualifikation aus dem ABV-Bereich des Bachelors Chemie können im ABV-Bereich des Bachelors Biochemie eingebracht werden. (Stand 26.05.2016)

  • Wahlpflichtmodule aus der Chemie, Biologie und Physik können als fachnahes ABV-Modul eingebracht werden. Ausnahme sind die Module, die auch direkt im Wahlbereich der Biochemie angeboten werden, siehe Studien- und Prüfungsordnung. (Stand 27.10.2016)

  • Die Lehrveranstaltungen zu "Bioinformatik", "Biostatistik" (BA Biologie) und "Evolution - Konzepte und Anwendungen" sind sowohl im Wahlpflichtbereich (benotet) als auch im ABV-Bereich mit 5 LP einzubringen. (Stand 25.10.2018)
  • Die Lehrveranstaltungen zu "Bioethik" und das Modul "Berufsorientierung" können im Rahmen der ABV belegt werden. (25.10.2018)

Allgemeine Beschlüsse

  • Anträge sowie die Abschlussarbeit sind als pdf-Datei per E-Mail im Prüfungsbüro einzureichen. (Stand 07.10.2021).

1. Die Klausur im Modul "Advanced Biochemistry" besteht aus zwei Teilen.

Klausuren für beide Modulteile werden am Ende der Vorlesungszeit angeboten. Wiederholungsprüfungen für beide Modulteile werden jeweils zum folgenden Semesterbeginn angeboten. Die Wiederholungsprüfungen können auch als einmalige Verbesserungsmöglichkeit genutzt werden. Eine Verbesserung ist nur möglich: (1) wenn die/der Studierende in der Kombination der erstmals absolvierten Teilklausuren für ABC1 und ABC2 zusammen eine Punktzahl erreicht hat, die zum Bestehen des Gesamtmoduls ausreicht und (2) innerhalb der Regelstudienzeit (also bis einschließlich 4. Fachsemester). (Stand 07.06.2022)

Die Lehrveranstaltungen zu "Bioinformatik", "Biostatistik", "Evolution", "Bioethik" sowie das Modul "Berufsorientierung" können im Master im Wahlbereich Biochemie eingebracht werden. Sofern das entsprechende Modul eine Note hat, zählt diese auch mit in die Abschlussnote ein, wenn das Modul mit in den Abschluss eingebracht werden soll. (Stand 25.10.2018)

2. freier Wahlbereich:

  • Der Text in der Studienordnung im § 4 Abs. 4 b) wird umformuliert: „Im Freien Wahlbereich im Umfang von 10 LP können neben den noch nicht absolvierten Modulen * des Masterstudiengangs Biochemie bei entsprechendem Angebot auch weitere Module im Umfang bis zu 10 LP aus anderen Studiengängen der Freien Universität Berlin gewählt werden. Die Module des Freien Wahlbereichs und die darin erbrachten Leistungen dürfen nicht mit bereits absolvierten oder noch zu absolvierenden Modulen und Leistungen des Masterstudiengangs oder eines zuvor absolvierten Studiengangs übereinstimmen.“ (* "des Studienbereichs Methoden gemäß Abs. 2 Nr. 2" wird gestrichen) (Stand 24.03.2014)

 

3. Blockpraktikum „Molekulare und zellbiologische Methoden in der Endokrinologie“ von Dr. E. Rijntjes bzw. Prof. Dr. Köhrle (Charité):

 Studierende im Masterstudiengang Biochemie können das Blockpraktikum der Charité als Methodenmodul im Master Biochemie in jedem Themenbereich (Molekularbiologie, Molekulare Biomedizin, affiner Bereich: Medizin) außer dem Themenbereich Strukturbiochemie einbringen. (Stand 25.06.2015)

 4. Anträge sowie die Abschlussarbeit sind als pdf-Datei per E-Mail im Prüfungsbüro einzureichen. (Stand 07.10.2021).

 5. Die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Um diese Dauer zum Schutz der Studierenden zu gewährleisten, werden Masterarbeiten frühestens vier Wochen vor dem ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilten spätesten Abgabedatum im Prüfungsbüro angenommen, eine vorherige Abgabe, Annahme oder Aufbewahrung durch das Prüfungsbüro ist NICHT möglich