Unterlagen und Hinweise zum Berufspraktikum im Fach Chemie
Die hier gegebenen Hinweise gelten für Studierende im Bachelorstudiengang Chemie, die nach den Ordnungen 2013 studieren.
Nach dem empfohlenen Studienverlaufsplan wird das Berufspraktikum zwischen dem vierten und fünften Fachsemester absolviert. Diesen Zeitraum sollten Sie relativ genau einhalten. Zu einem früheren Zeitpunkt wird Ihre Bewerbung bei einem Unternehmen sonst in der Regel nicht ernst genommen und zu einem späteren Zeitpunkt sind Sie schon mit Ihrer Bachelorarbeit beschäftigt.
Wenn Sie - was die meisten tun - im einem Wintersemester Ihr Studium beginnen, fällt der Zeitraum zwischen viertem und fünften Fachsemester auf die vorlesungsfreie Zeit des Sommersemesters. Das ist günstig, weil die Vorlesungspause im Sommersemester viel länger ist als im Wintersemester und viele Firmen auf einer längeren Praktikumszeit bestehen.
Wenn Sie hingegen im Sommersemester Ihr Studium beginnen, müssen Sie entweder zusehen, wie Sie das in die vorlesungsfreie Zeit des Wintersemesters hineinschieben können, oder Sie verschieben es dann doch in die vorlesungsfreie Zeit des darauf folgenden Sommersemesters.
Das Berufspraktikum dient der Orientierung über Möglichkeiten und Bedingungen des späteren Berufslebens. Soweit möglich sollte deshalb ein Tätigkeitsfeld angestrebt werden, das den eigenen Vorstellungen über die spätere Tätigkeit als Chemiker oder Chemikerin nahe kommt. Das Praktikum kann dazu überall dort abgeleistet werden, wo Chemiker üblicherweise beschäftigt werden. Das schließt Randgebiete wie z.B. eine Patentanwaltskanzlei mit ein. Ausgeschlossen sind alle wissenschaftlich-forschenden Tätigkeiten. Folgende Betriebe sind möglich:
- Alle marktwirtschaftlichen Unternehmen, die Chemiker beschäftigen. Es kann sich dabei auch um eine industrielle Forschungstätigkeit (z.B. Produktentwicklung) handeln.
- Öffentlich-rechtliche Institutionen, soweit sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ausgeschlossen sind hingegen reine Forschungsinstitute. Betriebspraktika bei der BAM dürfen ausschließlich im Bereich der Materialprüfung durchgeführt werden und erfordern vorab eine Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers.
So sollten Sie vorgehen
- Suchen Sie sich bitte selbst einen passenden Betrieb aus. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, berät Sie der Praktikumsbeauftragte. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in den meisten Betrieben bis zu einem halben Jahr vor dem geplanten Praktikumsbeginn bewerben müssen.
- Verhandeln Sie mit dem Betrieb eine anrechenbare Praktikumsdauer.
- Lassen Sie sich das Praktikum vom Praktikumsbeauftragten genehmigen. Das gilt bitte auch dann, wenn bekanntermaßen in einem anderen Fall die Ableistung eines Berufspraktikums im gleichen Unternehmen bereits genehmigt wurde.
- Informieren Sie sich im Vorlesungsverzeichnis über die zu den Berufspraktikumsmodulen gehörenden Kolloquien und entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem dieser Kolloquien.
- Melden Sie sich im Campus Management zum passenden Praktikumsmodul an.
Tipps:
Um einen passenden Betrieb zu finden, können Sie folgende Informationsmöglichkeiten nutzen:
- Die allgemeinen Praktikumsbörsen
- Die überregionale Praktikumsbörse der GDCh
Noch offene Fragen finden Sie möglicherweise im WEB-Angebot des Career-Service beantwortet.
Die Studienordnung des Studiengangs Chemie sieht ein Berufspraktikum von 5, 10 oder 15 LP vor. Die aktuell damit verbundenen Praktikumsdauern entnehmen Sie bitte den Modulbeschreibungen in der aktuellen Studienordnung für den ABV-Bereich.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss beschlossen hat, darüber hinaus auch alle in der Studienordnung für den ABV-Bereich vorgesehenen Auslandspraktika-Module zuzulassen.
Über das abgeleistete Berufspraktikum ist von dem Unternehmen eine Bescheinigung auszustellen, welche den Zeitraum der Tätigkeit sowie die dabei abgeleisteten Stunden ausweist. Hinsichtlich der abgeleisteten Stunden muss erkennbar sein, welchem Praktikumsmodul das Praktikum zuzuordnen ist. Eine Angabe von z.B. "mindestens 240 Stunden" ist in diesem Sinne ebenfalls hinreichend. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Career Service.
über das abgeleistete Berufspraktikum ist ein
- Bericht im Umfang von etwa 2000 Worten anzufertigen, sowie
- eine Bestätigung des Betriebes vorzulegen, die die Dauer des Betriebspraktikums ausweist.
Die Frist für die Abgabe des Berichts beträgt 1 Monat nach Beendigung des Praktikums. Bei unentschuldigtem Versäumen der Abgabefrist ist das Berufspraktikum nicht bestanden. Der Bericht ist - gleichzeitig - sowohl beim Praktikumsbeauftragten als auch beim Career-Service einzureichen - vorzugsweise als pdf-Datei per Mail. Der Career-Service schließt das Modul ab, wenn alle Leistungen erbracht und das Testat des Praktikumsbeauftragten vorliegt.
Der Bericht soll die folgenden Elemente enthalten:
Das für den Bericht zur Verfügung gestellte Templat enthält bereits eine thematische Gliederung, wie der Bericht aufgebaut sein soll. Vom Career-Service gibt es dazu weitere Richtlinien (die Sie dem Grunde nach einhalten, wenn Sie das Templat verwenden). In einem wirtschaftlichen Unternehmen werden Sie möglicherweise mit Dingen zu tun haben, die zu den Betriebsgeheimnissen des Unternehmens gehören. Solche Dinge brauchen Sie nicht in den Bericht zu schreiben. Beschränken Sie sich dann auf allgemeine Angaben. Wenn Sie z.B. an der Synthese eines Wirkstoffes beteiligt waren, könnten Sie z.B. lediglich die Reaktionstypen oder Labormethoden benennen, die sie angewendet haben. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Dies ist ausdrücklich auch eine Zusicherung an die Unternehmen, die unseren Studierenden Praktikumsplätze anbieten. Wir veröffentlichen lediglich intern Ihre Angaben zu den Ablaufdaten auf dem letzten Blatt des Templats in aggregierter Form, d.h. wir extrahieren aus allen Rückmeldungen zu einer Firma die übereinstimmenden Angaben, sofern die Firma übereinstimmend positiv bewertet wird. .
Absolventen beurteilten (="empfehlen") den Betrieb, in dem sie ihr Berufspraktikum absolvierten, wie folgt:
Jahr | Note "1" | Note "2" | Note "3" | Note "4" | Note "5" |
2011 | 38 | 19 | 5 | 3 | 0 |
2012 | 40 | 14 | 5 | 3 | 0 |
2013 | 35 | 7 | 2 | 1 | 1 |
2014*) | 7 | 4 | 1 | 0 | 0 |
"1": Sehr
"5": gar nicht
*) Aus technischen Gründen konnten leider nicht alle Evaluationen ausgewertet werden.