Prof. Dr. Katja Nowick
Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie
Institut für Biologie
Praktikumsbeauftragte für das Berufspraktikum des Bachelorstudiengangs Biologie
Raum 101
14195 Berlin
Sprechstunde
Freitags 13-14 Uhr und nach Vereinbarung
Das Berufspraktikum ist Teil der Allgemeinen BerufsVorbereitung ("ABV"), die wiederum Bestandteil aller "Mono"-Bachelorstudiengänge ist. In Lehramtsstudiengängen ist statt des ABV-Programms die Lehramtsbezogene BerufsWissenschaft vorgesehen.
Im Rahmen der ABV muss ein Berufspraktikum ("ABV-Praktikum") absolviert werden. Ansprechpartner hierfür ist der Career Service. Die Praktikumsbeauftragten im Fach unterstützen diesen und ordnen ein inwiefern die Praktikumsstelle im Zuge Ihres Faches sinnvoll ist.
Sollten Sie bereits vor der Aufnahme des Studiums Leistungen erbracht haben, welche evtl. anrechenbar sein könnten, wenden Sie sich an Ihr Prüfungsbüro.
Die Berufspraktikumsbeauftragten sind nur für das ABV-Berufspraktikum zuständig.
Hinweise zum Berufspraktikum Biologie
Nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss des Bachelorstudiengangs Biologie, der Berufspraktikumsbeauftragten der Biologie sowie dem Career Service der Freien Universität Berlin wurde folgende Vorgehensweise entschieden.
Das Vorgehen unterscheidet sich danach, ob das Berufspraktikum während oder vor dem Studium liegt bzw. lag:
1. Praktikum, welches Sie während des Studiums absolvieren möchten:
Bitte füllen Sie das Formular (Anmeldung und Anrechnung eines Berufspraktikums) aus. Anschließend suchen Sie bitte die Berufspraktikumsbeauftragte der Biologie auf und lassen sich das Berufspraktikum inhaltlich vorab bestätigen. Im Anschluss suchen Sie bitte mit dem ausgefüllten Formular den Career Service auf und klären dort die weitere Vorgehensweise.
2. Praktikum welches Sie vor dem Studium absolviert haben:
Bitte füllen Sie das Formular (Anmeldung und Anrechnung eines Berufspraktikums) aus. Anschließend reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular mit den Bescheinigungen Ihrer absolvierten Praktika in Kopie (Original vorlegen) im Prüfungsbüro ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet über eine Anrechnung und im Anschluss bekommen Sie vom Prüfungsbüro die Entscheidung mitgeteilt.