Viele Studierende haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung – physischer oder psychologischer Art –, die zu zusätzlichen Belastungen führen kann. Damit sie dennoch gleiche Chancen haben, ihr Studium und Prüfungen zu absolvieren, können sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der ihnen beispielsweise ein Vorbuchungsrecht für Kurse oder Prüfungen gewährt.
Viele Betroffene möchten ihr Studium jedoch lieber auf normalem Weg schaffen. Oft empfinden sie es auch als Hürde, sich anderen zu offenbaren. Im Laufe des Studium können sich jedoch schwierige Situationen ergeben, die hätten vermieden werden können, wenn sie frühzeitig Unterstützung erhalten hätten.
Wir möchten Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen daher anbieten, so früh wie möglich unsere vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir würden Sie gern individuell dabei unterstützen, die richtigen Wege und Hilfen für sich zu finden. Häufig ist dies das Erwirken eines Nachteilsausgleiches, aber auch andere Wege sind möglich.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Nehmen Sie dafür bitte zum Beginn oder im Verlauf Ihres Studiums mit dem jeweiligen Studienbüro oder der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und mit chronischen Erkrankungen Kontakt auf: