Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Lehre und Prüfungen am Institut für Pharmazie
Insbesondere die Nachschreiber werden darauf hingewiesen, dass sie sich dort bitte informieren.
Auf dieser Seite finden Sie alle zur Verfügung stehenden Informationen zu Änderungen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Pharmazie aufgrund der aktuellen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus. Wir arbeiten mit Hochdruck an Lösungen, um die Auswirkungen auf die Veranstaltungen der Pharmazie zu konkretisieren. Bitte sehen Sie davon ab, individuelle Nachfragen zu stellen. Alle verfügbaren Informationen werden hier veröffentlicht.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung bei den Maßnahmen, die zur Eindämmung des Coronavirus in den letzten Tagen und vermutlich auch zukünftig getroffen werden, arbeiten wir in engem Rahmen mit der Senatsverwaltung von Berlin zusammen. Wir versuchen zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Lösung zu finden und zeitnah umzusetzen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei einem solch dynamischen Geschehen einige Entscheidungen angepasst werden müssen.
Diese Seite wird laufend aktualisiert, bitte halten Sie sich auf dem Laufenden.
(Stand 10. Juni 2021)
Herzlichen Dank!
Informationen zum Sommersemester 2021
Aufgrund der aktuellen Situation wird es nur eingeschränkt Präsenzveranstaltungen geben.
Die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden wird überwiegend über die Lernplattform Blackboard ablaufen. Dafür muss jeder Studierende in Blackboard registriert sein: https://lms.fu-berlin.de/
Für die Semestersprecher:
Bitte kontaktieren Sie für weitergehende Informationen zeitnah die entsprechenden Semesterverantwortlichen:
1. Semester: ursula.bruemmer@fu-berlin.de
2. Semester: annette.kietzmann@fu-berlin.de
3. Semester: annette.kietzmann@fu-berlin.de
4. Semester: peter.witte@fu-berlin.de
5. Semester: ingo.siebenbrodt@fu-berlin.de
6. Semester: alexander.weng@fu-berlin.de
7. Semester: a.dashevskiy@fu-berlin.de
8. Semester: arkona@zedat.fu-berlin.de
Für die Erstsemesterstudierenden:
Die Studierenden, die sich bis zum 01.04.2021 für das 1. Semester eingeschrieben haben, eine Informationsmail von Fr. Dr. Brümmer.
Die Studierenden, die sich erst nach diesem Datum eingeschrieben haben, schicken bitte ihre Zedat-email-Adresse an Fr. Dr. Brümmer ursula.bruemmer@fu-berlin.de
Für alle Studierenden:
Damit die Semesterverantwortlichen nicht mit einer Flut von Anfragen überfordert werden, werden die wesentlichen Informationen über die Semestersprecher verteilt.
Sollten Sie von diesen nichts hören, finden Sie deren Adressen auf der Webseite der Fachschaft:
Allgemeine Informationen
Aktuelle Informationen, die die gesamte Freie Universität Berlin betreffen, werden hier veröffentlicht. Desweiteren sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts empfohlene Hinweise zum Schutz vor Ansteckungen beschrieben.
Die Freie Universität trägt Sorge dafür, dass Online-Formate und andere kreative Möglichkeiten geschaffen werden, um den Lehrbetrieb in dem erforderlichen Maße an den eigenen Einrichtungen aufrecht zu erhalten, soweit dies im Einklang mit den übrigen Maßnahmen steht.
In allen Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Praktika) muss bis auf Weiteres eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Informationen vom Landesprüfungsamt zur Durchführung der Prüfungen des 2. Staatsexamens:
Die ab dem 10.10.2020 beschlossenen Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte bzw. Eindämmung des Coronavirus haben aktuell keine weiteren Auswirkungen auf die Durchführung der staatlichen Prüfungen.
Sowohl die Leitlinien der Bundesregierung als auch die geänderte Fassung der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin erklären ausdrücklich, dass die Ausgangsbeschränkungen nicht den Weg zu Prüfungen umfassen, dieser also ausdrücklich zugelassen ist (siehe Leitlinien Ziffer IV. und § 14 Abs. 3 Buchstabe m, EindämmungsVO, zu finden unter "Allgemeine Angaben zu Prüfungen").
Jede/r Prüfungskandidatin darf daher die Wohnung verlassen und den Weg zur Prüfung zurücklegen.
Außerdem ist auch die Durchführung von staatlichen Prüfungen selbst ausdrücklich weiterhin zulässig. §§ 8 Abs. 2 und 9 Abs. 2 EindämmungsVO wurden nicht verändert und gelten fort. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales bzw. das Landesprüfungsamt sieht daher keine Veranlassung, laufende oder bevorstehende Prüfungen zum derzeitigen Zeitpunkt abzusagen.
Es gilt weiter, dass vor Ort durch die Einrichtung, die Prüfungskommission, den Prüfungsausschussvorsitzenden etc. die notwendigen Abstandsflächen geschaffen bzw. weitere notwendige und geeingnete Sicherheits- und Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Eckpunkte zur Durchführung der Prüfungen unter Pandemiebedingungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Prüfungen stattfinden. Es gilt jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Die Studierenden sollen einem Mindestabstand von zwei Metern zueinander einhalten. Dies ist bei der Anzahl von Personen zu berücksichtigen.
- Studierenden, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß der Definition des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einer am Coronavirus (COVID-19) infizierten Person gehabt haben, ist die Teilnahme nicht gestattet. Die Studierenden sind nach Infektionsschutzgesetz zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
- Die Prüfungstermine sind nicht verbindlich. Keiner/m Studierenden wird ein Nachteil entstehen, falls er/sie sich dazu entschließen sollte, an diesem Prüfungstermin nicht teilzunehmen.
- Die ergriffenen Maßnahmen sollen alle Personen ausreichend vor Infektionen schützen. Studierende, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, möchten eine Teilnahme dennoch überdenken. Insbesondere für sie gilt Absatz 3.
- Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nicht zu Prüfungen erscheinen.
Bitte beachten Sie dazu auch die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin.
Interne und externe Projektarbeiten oder Abschlussarbeiten (inkl. Wahlpflichfacharbeiten) können im Moment weiterhin angemeldet bzw. wie geplant fortgeführt werden. Die zur Anmeldung nötigen Unterlagen können per E-Mail eingereicht werden.
Disputationen sowie die Präsentationen von Masterarbeiten können stattfinden, allerdings ohne Öffentlichkeit und ohne anschließende Feiern in den Räumen der Freien Universität Berlin.
Sollten Arbeitsgruppen aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus die Arbeit unterbrechen müssen, wird die Universität sich um praktikable Lösungen bemühen; sobald wir dazu Genaueres wissen, werden wir es bekannt geben.
Informationen für Dozierende zu Prüfungen
Bei der Abnahme von Prüfungen sind in der nächsten Zeit Maßnahmen zum Infektionsschutz etc. vorgesehen, die Sie als Dozierende und Beteiligte an der Abnahme von Prüfungen bitte berücksichtigen bzw. durchführen möchten.
- In einem Raum dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Personen anwesend sein. Dabei ist zwischen den Studierenden ein Abstand von ca. zwei Metern einzuhalten. Dies bedeutet, dass ein Abstand von zwei leeren Sitzreihen und drei leeren Sitzplätzen zueinander eingehalten werden sollte. Praktikabel scheint eine Lösung, bei der die Klausurbögen etc. bereits vor der Prüfung entsprechend verteilt werden, so dass die Studierenden sich gleich platzieren können. Die Personenzahl ist dabei der Raumgröße anzupassen.
- Studierende sollen gebeten werden folgendes Formular zur Statusabfrage und Belehrung auszufüllen und zu unterschreiben. (Englische Version: Form Status Inquiry and Instruction). Die Formulare sollen anschließend in einen Umschlag gesteckt werden, der mit allen Angaben zur Prüfung versehen und verschlossen wird. Dieser soll aufbewahrt werden und nur aus gegebenen Anlass wieder geöffnet werden.
- Damit die Studierenden die Angaben zu den Risikogebieten gemäß der Definition des RKI machen können, ist es ihre Aufgabe diese Risikogebiete vor der Prüfung in Erfahrung zu bringen und den Studierenden mitzuteilen.
- Wir bitten Sie in der FB Verwaltung in der Arnimallee 22 jeweils vor den Prüfungsterminen sowohl Flächen- wie auch Handdesinfektionsmittel abzuholen und nach der Prüfung die Behälter wieder zurückzubringen. Bitte wischen Sie alle Flächen in den Prüfungsräumen sowie die Türklinken zum Raum vor Prüfungsbeginn ab. Die Nutzung der Handdesinfektion ist jedem freiwillig überlassen. Sollten mehrere Prüfungsdurchläufe nacheinander stattfinden, sind Sie gehalten, auch zwischen den beiden Durchläufen eine Flächendesinfektion durchzuführen.