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Beratungsangebote für einen möglichen zusätzlichen Prüfungsversuch

Studierende, die ihren vorletzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben, können durch eine individuelle Beratung einen zusätzlichen Prüfungsversuch erhalten. Die Beratung kann auf zwei Wegen erfolgen:

1. Beratung durch die Lehrveranstaltungsleitung

Dieses Beratungsangebot konzentriert sich auf die spezifischen fachlichen Herausforderungen der jeweiligen Prüfungsleistung. Ziel ist es, eine gezielte Unterstützung zu geben und mögliche Verbesserungsstrategien für den letzten Prüfungsversuch zu erarbeiten

- oder -

2. Beratung durch die Zentraleinrichtung allgemeine Studienberatung und psychologische Beratung

Dieses Beratungsangebot deckt themenübergreifende Fragen zu Lernstrategien und Prüfungsangst ab. Terminvereinbarung  auf den Seiten des Studierenden-Service-Centers.

Nachweis

Nach Entscheidung für eines der oben angegebenen Beratungsangebote und erfolgter Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die vor dem letzten Prüfungsversuch bei der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter vorgelegt werden muss.

Das Formular für den Antrag und die Bestätigung können Sie hier herunterladen. Bitte bringen Sie das Formular  vorausgefüllt zum Beratungsgespräch mit.

 

Hintergrundinformationen zur rechtlichen Situation

Maximale Anzahl der Prüfungsversuche an der FU Berlin (gemäß RSPO, BerlHG & Studienordnung)

Gemäß § 13 der aktuell gültigen Studienordnung Pharmazie in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der aktuell gültigen Rahmenstudienprüfungsordnung [RSPO] der FU haben Studierende insgesamt vier Versuche (1. Versuch + 3 Wiederholungen). Das Berliner Hochschulgesetz erlaubt einen zusätzlichen Prüfungsversuch, wenn die Studierenden die oben beschriebene Beratung wahrnehmen. Diese Regelung wurde in einen Entwurf einer neuen RSPO der FU übernommen, ist jedoch noch nicht von Gremien bestätigt. Die Umsetzung des fünften Versuches kann aufgrund der unklaren rechtlichen Situation derzeit nicht garantiert werden.