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Hochschulwechsel & Quereinstieg

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz der Pharmazie an der Freien Universität Berlin interessieren.
Voraussetzung für die Einstufung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Zulassung an der Freien Universität Berlin.

Die gültige Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert worden ist, legt in §22 die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen fest.

Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer Hochschule in Deutschland erbracht wurden, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Studium der Pharmazie eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die noch nicht für das Pharmaziestudium bei einer Universität in Deutschland zugelassen oder immatrikuliert sind, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist.

Sind Sie weder in Deutschland geboren, noch an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen zuständig (Informationen / FAQ).

Die im Land Berlin zuständige Stelle für die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer Hochschule in Deutschland erbracht wurden, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo).

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den Möglichkeiten einer Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung in Deutschland:


Schritt 1: Zulassung

Das bedeutet, dass Sie zunächst eine Bewerbung zum höheren Semester für ein Ihrer Studienleistung entsprechendes Fachsemester stellen müssen. Einzelanerkennungen von Leistungen außerhalb eines Zulassungsverfahrens sind nicht möglich, da sie ohnehin keine Gültigkeit für andere Bildungsstätten haben. Für das Zulassungsverfahren möchten wir Sie auf die zentralen Seiten der Freien Universität Berlin verweisen. Hier finden Sie Informationen zu Hochschulwechsel und Quereinstieg, sowie zu Bewerbung und Zulassung.

Bewerbungen für höhere Fachsemester richten Sie bitte nur an die zuständige Stelle, das Studierenden-Service-Center. Bitte senden Sie keine Unterlagen an den Fachbereich BCP, Institut für Pharmazie der Freien Universität Berlin oder den Studienfachberater.

Beachten Sie auch, dass Ihre bisherigen Fehlversuche für Prüfungen an die neue Universität mitgenommen werden müssen. An der Freien Universität Berlin gibt es nach der aktuellen Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) höchstens drei Wiederholungsmöglichkeiten (siehe §20(3) RSPO). Sollten Sie an Ihrer bisherigen Universität aufgrund dort andersgeltender Regelungen diese Anzahl der Wiederholungen bereits überschritten haben, können Sie an der FU Berlin nicht weiterstudieren.


Schritt 2: Einstufung von Studienleistungen zur Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung

Wenn Sie von der Freien Universität Berlin zum höheren Fachsemester zugelassen werden, erhalten Sie in den darauf folgenden Tagen eine schriftliche Bestätigung mit detaillierten Informationen für die Immatrikulation. In diesem Brief werden Sie aufgefordert, den Vorbehalt der Zulassung aufzuheben. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail mit dem Studienfachberater Pharmazie, Herrn Prof. Dr. Gerhard Wolber (gerhard.wolber@fu-berlin.de). In besonders eiligen Fällen kann der Bescheid zur Aufhebung des Vorbehalts (nur mit vollständigen Unterlagen als PDF) auch per E-Mail versendet werden.

Wichtig: Sie benötigen für den Bescheid zur Aufhebung des Vorbehalts folgende Unterlagen:

  • die bestätigten Zusammenstellungen Ihrer erfolgreich absolvierten Studienleistungen (Transcript of Records, inkl. Fehlversuche)
  • eine Unbedennkichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Uni als Bestätigung, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben
  • den Bescheid des Studierenden-Service-Centers mit der vorläufigen Zulassung

Entsprechend der Studienordnung des Studienganges Pharmazie erfolgt Ihre Einstufung und gegebenenfalls die Aufhebung des Vorbehalts der Zulassung. Sollten Sie sich auf ein Semester beworben haben, für das Sie die Zugangsvoraussetzungen nach unserer Studienordnung nicht erfüllen, verfällt die vorläufige Studienplatzzusage. Bitte überprüfen Sie deshalb die Zulassungsvoraussetzung nach unserer Studienordnung besonders sorgfältig, um keine Zeit zu verlieren!

Informationen für Studierende der Pharmazie, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule begonnen haben und es an der Freien Universität Berlin fortsetzen möchten:

Das Pharmaziestudium in Deutschland ist durch die Approbationsordnung für Apotheker (AappO) geregelt. Die an einer ausländischen Hochschule erworbenen Scheine sind in der Regel nicht vollkommen übereinstimmend mit den laut AAppO zu absolvierenden Studienleistungen. Ebenso ist das Studium im Ablauf der einzelnen Ausbildungsabschnitte unterschiedlich. 

Bisherige Studienleistungen im Ausland können nur durch das Hessische Landesprüfungsamt anerkannt werden. Dieses Amt ist für ganz Deutschland zuständig und erteilt eine rechtlich verbindliche Anerkennung bisher geleisteter Ausbildungsinhalte, die dann einen Einstieg in ein höheres Fachsemester ermöglichen.

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69-15677-12
Fax: +49 (0)69 15760-716

Internetauftritt

Merkblatt/FAQ

Erst mit dem Anrechnungsbescheid ist eine Bewerbung zum entsprechenden höheren Fachsemester möglich. WICHTIG: Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung die Zulassungsvoraussetzung für das jeweilige Fachsemester in der Studienordnung. Falls Sie sich auf das nicht passende Semester bewerben, verfällt die vom Studierenden-Service-Center erteilte Studienplatzzusage.

  1. Anrechnung von Studienleistungen (Scheine) oder Prüfungsleistungen
    In Abhängigkeit vom Studienverlauf und den jeweiligen Studieninhalten können Scheine und Prüfungen in den Fächern Physik, Mathematik, Physiologie, Biochemie und Zytologie anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt jedoch ausschließlich durch die Lehrverantwortlichen der jeweiligen Fächer am Institut für Pharmazie an der Freien Universität Berlin. Das bedeutet, dass ein Anerkennungsantrag erst gestellt werden kann, wenn die Immatrikulation zum 1. Semester an der Freien Universität Berlin erfolgt ist.

  2. Einstufungen in höhere Fachsemester
    Einstufungen in höhere Fachsemester sind für Studienwechsler aus den genannten Studienfächern nicht möglich, da spezifische Lehrveranstaltungen, darunter auch scheinpflichtige Lehrveranstaltungen, der Pharmazie im 1. und 2. Semester gelehrt werden. Eine Bewerbung ist somit nur für das erste Semester möglich. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Freien Universität Berlin über die Bewerbung zum 1. Fachsemester.

Studienplatztausch

Informationen zum Studienplatztausch finden Sie hier.