Gebührenordnung für das NatLab der Freien Universität Berlin
vom 1. Oktober 2014
Präambel
Aufgrund von Umstrukturierungen im Haushalt der Freien Universität Berlin hat das Schülerlabor NatLab des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin am 1. Oktober 2014 eine Gebührenordnung für Veranstaltungen des NatLab erlassen.
§ 1 - Geltungsbereich
Diese Satzung regelt die Gebühren für die Teilnahme an allen in eigener Verantwortung des Schülerlabors NatLab der Freien Universität Berlin durchgeführten Veranstaltungen.
§ 2 - Erhebung von Gebühren
- Für alle Veranstaltungen des NatLab werden Gebühren erhoben.
- Die Gebühr für den Besuch von Grundschul-Kursen beträgt
- bei 2-stündigen Kursen für Schüler*innen 3,00 €,
- bei 4-stündigen Kursen für Schüler*innen 5,00 €. - Die Gebühr für den Besuch von Kursen ab der 7.Klasse beträgt für Schüler*innen 7,00 €.
- Soweit andere Gruppen im Rahmen der verfügbaren Kapazität zu Veranstaltungen zugelassen sind, beträgt die Gebühr 10,00€.
- Die Gebühren für Ferienkurse zu denen sich Schüler*innen einzeln anmelden können, werden abhängig von Veranstaltungskonzept und –dauer individuell festgelegt und in der Ausschreibung mitgeteilt.
Teilnahmeberechtigt sind diejenigen Schüler*innen, die sich rechtzeitig angemeldet und die geforderten Gebühren vorab fristgerecht entrichtet haben sowie ggf. zuvor bei einem Auswahlverfahren angenommen wurden.
.§ 3 - Ausnahmen
- Für Veranstaltungen im Rahmen der Kinderuni und andere Sonderkurse werden keine Gebühren erhoben. In der Ankündigung dieser Veranstaltungen wird dies bekannt gegeben.
- Für Veranstaltungen im Rahmen des Girl’s Day und andere außerschulische Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben.
- Für Lehrkräftefortbildungen werden keine Gebühren erhoben.
§ 4 - Zahlungsverfahren
- Die Gebühren nach § 2 und § 3 werden per Lastschriftverfahren im Anschluss an den Besuch im NatLab eingezogen. In Rechnung gestellt werden die Gebühren für die tatsächliche Teilnehmerzahl, mindestens jedoch in Höhe von 80% der von der Lehrkraft angemeldeten Teilnehmerzahl. Durch Eingabe einer Kontoverbindung bei der Online-Buchung wird die Freie Universität Berlin ermächtigt, das ausgewiesene Entgelt von dem angegebenen Konto per Lastschrift (ELV) einzuziehen.
- Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift durch Widerspruch, fehlerhaft angegebene Bankverbindung oder fehlende Kontodeckung dürfen der Name und die Anschrift der anmeldenden Person von der Freien Universität verwendet werden, damit ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die anmeldende Person erklärt durch Teilnahme am ELV außerdem das Einverständnis damit, dass im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie die der Freien Universität Berlin in Rechnung gestellten Bankgebühren (zurzeit zwischen 5,11 € und 10,11 €) beglichen sind. Diese Gebühren werden dem fälligen Entgelt automatisch hinzugefügt. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € in Rechnung gestellt.
Wir weisen darauf hin, dass jeder offene Zahlbetrag durch das Rechtsamt der Freien Universität Berlin im gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert wird. - Wenn das Konto des Zahlungspflichtigen keine ausreichende Deckung aufweist, wird das Kursentgelt zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5,11 € in Rechnung gestellt.
- Die Zahlungsfristen, sowie das Zahlungsverfahren für alle Veranstaltungen werden in den Ankündigungen festgelegt und im Veranstaltungsprogramm des NatLab bekannt gegeben.
- Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen des NatLab ist, wer sich rechtzeitig angemeldet hat, die für den Einzug der geforderten Gebühren notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat und ggf. zuvor bei einem Auswahlverfahren angenommen wurde.
- Ein kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Rücktritt nach dieser Frist wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben und eingezogen.
- Bei Rücktritt von der Anmeldung innerhalb von drei Tagen vor dem vereinbarten Kurstermin wird eine erhöhte Storno- und Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben und eingezogen.
§ 5 - Entschädigung im Schadensfall
Bei Beschädigung von Geräten wird zusätzlich zu den Reparaturkosten bzw. den Kosten der Ersatzbeschaffung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
§ 6 - Berichtspflicht
Das NatLab berichtet regelmäßig, mindestens einmal jährlich, der Fachbereichsverwaltung Biologie, Chemie, Pharmazie über die erzielten Einnahmen und deren Verwendung.
§ 7 - Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Freien Universität Berlin in Kraft.