Vorstellungsvortrag
Ca. 1 Jahr vor der geplanten Einreichung der Habilitationsschrift soll sich der bzw. die Kandidat*in mit einem wissenschaftlichen Vortrag über eigene Forschungsarbeiten in dem Institut vorstellen.
Der Vortrag wird mit Hinweis auf § 3 (3) der Habilitationsordnung durch das Habilitationsbüro des Fachbereichs angekündigt.
Zum gleichen Zeitpunkt soll der bzw. die Kandidat*in eine Aufstellung der erfolgten bzw. noch durchzuführenden Lehrtätigkeit einreichen.
Der Dekan prüft in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichsrat, ob diese Aufstellung die Anforderungen gem. § 2 (4) der Habilitationsordnung erfüllt.
Die Ankündigungen zu den Vorträgen finden Sie hier. Die Seite ist ausschließlich FU-intern einsehbar.