Diese Seite gibt Ihnen Hinweise zum Datenschutz und zu Aufbewahrungsfristen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an vl@bcp.fu-berlin.de.
Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Organisation Ihrer Unterlagen. Bitte beachten Sie insbesondere die Löschfristen von Unterlagen mit personenbezogenen Daten wie z.B. Bewerbungsunterlagen.
Aufbewahrungsfrist: drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres
Hinweis: Mögliche Ansprüche (§ 195 BGB) sind nach drei Jahren verjährt.
Praxis-Tipp: Urlaubsanträge aus 2021 und älter können Sie nun entsorgen.
Aufbewahrungsfrist: zwei Jahre nach Durchführung
Hinweis: DGUV Information 211-005 empfiehlt diese Zeitspanne, um die Pflichtenerfüllung nachweisen zu können. Achten Sie bitte auf ggf. abweichende Fristen bei Sonderanlagen, z.B. nach Strahlenschutzrecht, Biostoffverordnung oder Gentechnikgesetz.
Aufbewahrungsfrist: fünf Jahre
Hinweis: Empfehlung nach § 24 Abs. 6 DGUV-Vorschrift 1
Aufbewahrungsfrist: sechs Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres
Hinweise: Nutzen Sie im Idealfall den Scan-Service der Rechnungsstelle für Rechnungen und Lieferscheine um Original-Belege dort archivieren zu lassen (siehe § 71 AV LHO). Bitte beachten Sie z.T. abweichende Aufbewahungsfristen der Drittmittelgeber (z.B. fünf Jahre Aufbewahrungsfrist nach rechnerischem Projektabschluss bei der DFG). Falls Sie Geräte mit längeren Gewährleistungsfristen oder Garantien erworben haben, bewahren Sie die Rechnungsdokumente bitte entsprechend länger auf.
Praxis-Tipp: Unterlagen aus 2018 oder älter können Sie nun entsorgen (bitte Hinweise beachten).
Aufbewahrungsfrist: 30 Jahre
Hinweis: Achtung: Hier gelten längere Aufbewahrungsfristen (siehe § 71 AV LHO).
Für Prüfungsunterlagen: siehe Handreichung des Rechtsamtes: https://box.fu-berlin.de/s/bgE5xeNMgFY86sR