Die Ausbildungskommission wird gemäß den Vorgaben des Berliner Hochschulgesetzes vom Fachbereichsrat eingesetzt, um diesen bei Ausbildungsangelegenheiten zu unterstützen. Die Anzahl der Mitglieder ist vom Gesetz nicht festgelegt, jedoch muss die Hälfte der Mitglieder aus Studierenden bestehen.
Standard für den Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie:
- Benennung der Mitglieder durch Fachbereichsrat (FBR)
- Den Vorsitz hat ein*e Studierende*r, der durch die Mitglieder der Ausbildungskommission gewählt wird.
- Zusammensetzung: pro Lehreinheit (Biochemie, Biologie, Chemie, Pharmazie) mindestens zwei Studierende, ein*e Hochschullehrer*in, ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in sowie pro Position ein*e Stellvertreter*in (folglich 8/4/4)
- Beschlussfähigkeit: einfache Mehrheit, aber mindestens vier Studierende und drei Personen anderer Statusgruppen bzw. möglichst paritätisch
- Sitzungen immer in der Woche vor den Sitzungen des Fachbereichsrats (Beratungsgremium)
Aufgaben der Ausbildungskommission:
- Beratungsgremium zu allen Angelegenheiten zu Studium und Lehre am Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie (Beschlussvorlagen, Stellungnahmen/Empfehlungen)
- Mitwirkung an den Teilprozessen der Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre
- Stellungnahme zu Neueinrichtung, Überarbeitung oder Auflösung von Studiengängen
- Beratung zu zentralen Befragungen, Begleitungen bei fachbereichsübergreifenden Aspekten dezentraler Evaluationen, ggf. Ableitung von Handlungsbedarf
- Verantwortung für anlassbezogene Umfragen und Evaluationen im Bereich Studium und Lehre (mit Unterstützung durch den/die Referent*in für Studium und Lehre bzw. die Studienbüros)
- Befassung mit „Aufträgen“ durch den Fachbereichsrat und ggf. Absprache von Themen und Projekten mit dem Fachbereichsrat