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Allgemeine Hinweise Fachbereichsrat

Allgemeine Hinweise

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Fachbereichsrat nur dann rechtmäßig zusammengesetzt ist, wenn entweder die gewählten Mitglieder oder, im Falle ihrer objektiven Verhinderung, die Ersatzbewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags an der Sitzung teilnehmen. Die schriftliche Erklärung des Mitglieds über seine objektive Verhinderung, bzw. die entsprechende Erklärung der sich daran anschließenden Ersatzbewerber muss dem Dekan spätestens zu Beginn der FBRats Sitzung vorgelegt werden. Andernfalls ist der Vertreter oder der Ersatzbewerber nicht stimmberechtigt und kann an der Sitzung nicht teilnehmen. Im Falle der Verhinderung sind die Sitzungsunterlagen dem Vertreter zu übergeben. Sofern die objektive Verhinderung auf einer verwaltungsintern vermerkten Tatsache (Dienstreise, Krankschreibung, Urlaub) beruht, entfällt die Notwendigkeit der schriftlichen Erklärung.