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Was passiert mit menschlichen Gebeinen, deren Herkunft geklärt werden kann – etwa durch den Nachweis, dass sie aus einer Körperspende stammen? Sollen diese weiter in der Lehre eingesetzt werden?

Wenn bewiesen werden kann, dass eine medizinische Körperspende mit informierter Einwilligung erfolgt ist, so bestehen prinzipiell keine ethischen Bedenken, die menschlichen Gebeine in der Lehre zu verwenden.